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Gesetzliche Neuregelungen im September: Energiepreispauschale wird ausgezahlt – mehr Gehalt in der Pflege

31.08.2022

Die Energiepreispauschale für einkommenssteuerpflichtige Erwerbstätige wird ausgezahlt. Öffentliche Gebäude heizen weniger. Pflegekräfte erhalten höhere Mindestlöhne. Die Lockerung der Corona-Einreiseregeln wird bis zum 30.09.2022 verlängert. Das E-Rezept geht an den Start. Nitrat belastete Gebiete müssen einheitlich gekennzeichnet werden. Dies sind die gesetzlichen Neuregelungen im September, wie die Bundesregierung mitteilt.

Danach erhalten Erwerbstätige, Selbstständige und Gewerbetreibende eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro. Die Auszahlung erfolgt über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers. Selbstständige erhalten einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung. Die Maßnahme ist Teil des zweiten Entlastungspakets, das im Juni in Kraft getreten ist.

Ab dem 01.09.2022 gelten weitere Energiesparmaßnahmen, die kurzfristig zur Sicherung der Energieversorgung beitragen. Zum Beispiel dürfen öffentliche Büros nur noch auf maximal 19 Grad beheizt werden. Gebäude, Denkmäler und Werbeflächen werden zu bestimmten Zeiten nicht mehr beleuchtet.

Die Mindestlöhne für Pflegehilfskräfte, qualifizierte Pflegehilfskräfte sowie Pflegefachkräfte steigen zum 01.09.2022. Zwei weitere Steigerungen sind für das Jahr 2023 vorgesehen. Altenpflegekräfte erhalten Anspruch auf mehr Urlaub.

Einreisende nach Deutschland brauchen weiterhin keinen Nachweis mehr, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Das Bundeskabinett hat eine entsprechende Verordnung um einen Monat bis 30.09.2022 verlängert.

Ab dem 01.09.2022 wird die erste Stufe des E-Rezept-Rollouts starten. Apotheken sind dann in der Lage, E-Rezepte einzulösen und mit den Krankenkassen abzurechnen.

Mit Nitrat belastete Gebiete werden künftig von den Ländern nach einheitlichen Standards und im Einklang mit der EU-Nitratrichtlinie ausgewiesen. Wichtig sei das für den Schutz des Grundwassers, so die Regierung. Dies sehe eine Verwaltungsvorschrift vor, die am 17.08.2022 in Kraft getreten ist.

Bundesregierung, PM vom 30.08.2022

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