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Gesetzliche Neuregelungen im Oktober: Reformen im Strafrecht, weniger Mikroplastik

06.10.2023

Die Bundesregierung weist auf zwei Neuregelungen hin, die im Oktober in Kraft treten: Bei der Strafzumessung in Verfahren werde nun auch gewürdigt, ob Tatmotive geschlechtsspezifisch oder gegen die sexuelle Orientierung gerichtet waren. Außerdem werde in der EU der Verkauf von Mikroplastik schrittweise verboten.

Die Überarbeitung des strafrechtlichen Sanktionsrechts, die jetzt in Kraft trete, beinhalte auch, dass, bevor ein junger Täter in eine Entziehungsanstalt eingewiesen wird, genau zu prüfen sei, wie behandlungswillig sie oder er ist. Wer Geldstrafen nicht zahlen kann, müsse ersatzweise nicht mehr so lange ins Gefängnis, vielleicht auch gar nicht.

Glitzer, Spielzeug, Pflanzenschutz- oder Waschmittel – in vielen Dingen stecke Mikroplastik, so die Regierung. Die EU-Kommission habe den Einsatz von Mikroplastik stark eingeschränkt. Generell verboten sei der Verkauf. Das gelte auch für Produkte, denen Mikroplastik zugesetzt ist und die dieses bei der Verwendung freigeben. Das betreffe etwa Granulat für Sportplätze und Kosmetik. Nur in hinreichend begründeten Fällen würden Ausnahmen gelten. Die ersten Vorschriften treten laut Regierung am 15.10.2023 in Kraft.

Bundesregierung, PM vom 29.09.2023

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