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Gesetzliche Neuregelungen im Dezember: 3G am Arbeitsplatz und weiter einfacher Zugang zu Grundsicherung

01.12.2021

Ab Dezember 2021 ergänzt das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) bestehende Regelungen wie die 3G-Regelung oder Testpflichten. Angesichts rasant steigender Corona-Infektionen müsse das Infektionsgeschehen eingedämmt werden teilt die Bundesregierung hierzu mit. Auch die Homeoffice-Pflicht solle dazu beitragen. Neues gebe es auch bei der Telekommunikation: für den Netzausbau gebe es mehr Anreize. Der Datenschutz werde erhöht. Mobilfunk-Verträge könnten nach der Mindestlaufzeit jederzeit mit einem Monat Frist gekündigt werden. Und der Pfändungsschutz werde verbessert.

Nach dem geänderten IfSG ist die 3G-Regel ausgeweitet, die Testpflicht in Krankenhäusern und Heimen erweitert sowie eine erneute Homeoffice-Pflicht eingeführt worden. Mit dem neuen IfSG wurde zudem der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung verlängert. Damit erhalten weiterhin diejenigen Unterstützung, die besonders unter den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie leiden. Hilfen für Sozialeinrichtungen und Kulturschaffende werden ebenfalls verlängert. Die erleichterten Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld sind bis zum 31.03.2022 verlängert.

Mit der Modernisierung des Telekommunikationsgesetzes gibt es nun gezielt Anreize für Investitionen und Innovationen. Sie sollen den Ausbau der digitalen Infrastruktur im Festnetz- und Mobilfunkbereich schneller vorantreiben. Bei den Vertragslaufzeiten, zum Beispiel im Mobilfunk, wird es Anpassungen zugunsten der Verbraucher geben. So können Verträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit künftig unter Umständen mit einem Monat Frist gekündigt werden. Das Gesetz tritt am 01.12.2021 in Kraft.

Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz soll mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zum Schutz der Privatsphäre in der digitalen Welt schaffen. Es enthält Regelungen zum digitalen Nachlass. Cookies sind nur mit einer Einwilligung erlaubt, die konform zur Datenschutzgrundverordnung ist. Das Gesetz tritt ebenfalls am 01.12.2021 in Kraft.

Ohne ein Girokonto geht es nicht: Regelmäßige Zahlungen wie Gehalt, Rente, Miete sind ohne Konto kaum vorstellbar. Bargeldloser Zahlungsverkehr müsse deshalb für alle möglich sein – auch für Menschen mit Schulden, betont die Regierung. Hier greift das Pfändungsschutzkonto, das so genannte P-Konto. Wichtige Neuerungen treten auch hier zum 01.12.2021 in Kraft.

Bundesregierung, PM vom 29.11.2021

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