«ElsterFormular»: Nur noch bis 2019
Stornierung wegen Covid-19: Anspruch auf Rückerstattung vollen Reisepreises auch ohne Reisewarnung des Auswärtigen Amtes
Gesetzliche Krankenversicherung: Weniger Zuzahlung durch Steuersenkung
Die bis Ende 2020 befristete Senkung der Mehrwertsteuer kann in einzelnen Leistungsbereichen der Gesetzlichen Krankenversicherung zu geringeren Eigenbeteiligungen und Zuzahlungen führen. Eine darüber hinaus gehende Reduzierung würde jedoch dem Zweck der Eigenbeteiligungen und Zuzahlungen entgegenstehen, heißt es in der Antwort (BT-Drs. 19/21554) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 19/21258) der Linken-Fraktion.
Die Zuzahlungen trügen zu einer ausgewogenen Lastenverteilung im Gesundheitswesen bei. Mit Blick auf die langfristigen gesellschaftlichen Herausforderungen stellten Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen einen Stabilitätsfaktor dar.
Deutscher Bundestag, PM vom 18.08.2020