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Gesetzentwurf: Stärkt Steuerberater und Wirtschaftsprüfer als Restrukturierungsbeauftragte für Unternehmen

21.10.2020

Das Bundesjustizministerium hat seine Pläne zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts konkretisiert. Vorgesehen ist unter anderem die Schaffung eines neuartigen Restrukturierungsverfahrens außerhalb des bestehenden Insolvenzrechts. Dabei will man auch die Sachkunde des Berufsstands stärker betonen. Dies meldet der Deutsche Steuerberaterverband (DStV). Dieser hatte sich bereits seit längerer Zeit für die Schaffung besonderer Möglichkeiten zur Restrukturierung von Unternehmen eingesetzt und eine stärkere Einbindung qualifizierter Steuerberater und Wirtschaftsprüfer gefordert.

Nach Ansicht des DStV stellen die Vorschläge des Justizministeriums gerade mit Blick auf die Belastungen der Unternehmen durch die Corona-Pandemie einen wichtigen Schritt dar, um wirtschaftlich angeschlagenen Unternehmen praxisgerechte Handlungsalternativen zu eröffnen, wie bestehende Strukturen und Geschäftsfelder zukunftsorientiert und nachhaltig weiterentwickelt werden können. Im Fokus stehe dabei gemäß den Vorgaben der EU-Restrukturierungs- und Insolvenzrichtlinie (EU) 2019/1023 vor allem der Aspekt der Krisenfrüherkennung.

Zur Unterstützung des Verfahrens sei unter anderem die Bestellung eines so genannten Restrukturierungsbeauftragten vorgesehen. Hier habe die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf vom 14.10.2020 die Anregung des DStV aufgegriffen, die besondere Qualifizierung von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern für diese Aufgabe ausdrücklich im Gesetz klarzustellen. Dies schaffe bei den betroffenen Unternehmen als auch ihren Gläubigern die erforderliche Rechtssicherheit, um ein Restrukturierungsverfahren mit sachkundiger Unterstützung zu betreiben, meint der DStV.

Auch die Kritik des DStV zu den Plänen, die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zu den Warnpflichten gegenüber dem Mandanten bei der Erstellung von Jahresabschlüssen (vgl. BGH, Urteil vom 26.01.2017, IX ZR 285/14) als Konkretisierung der allgemeinen Berufspflichten in das Steuerberatungsgesetz beziehungsweise die Wirtschaftsprüferordnung aufzunehmen, sei angekommen. Dies sei in dieser Form nicht mehr vorgesehen.

Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 15.10.2020

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