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Gesetz im Bereich des BMF: Geringerer Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Der jährliche Erfüllungsaufwand für die deutsche Wirtschaft ist in der zu Ende gehenden Wahlperiode aufgrund von Gesetzen und Verordnungen im Bereich des Bundesfinanzministeriums (BMF) um 1,8 Milliarden Euro gesunken. Das geht aus der Antwort (BT-Drs. 20/14696) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion (BT-Drs. 20/14396) mit dem Titel "60 Fragen zur Amtszeit des Bundesministers der Finanzen" hervor. Der einmalige Erfüllungsaufwand betrug demnach 0,6 Milliarden Euro.
Die Bundesregierung führt in ihrer Antwort ferner auf, dass Unternehmen im Jahr 2022 Steuern in Höhe von 2,4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zahlten. Zum Vergleich: In Österreich betrug die Quote 3,4 Prozent, in Frankreich 2.8 Prozent und in den Vereinigten Staaten zwei Prozent, wie eine entsprechende Tabelle in der Antwort zeigt. Insgesamt betrug die Abgabenquote 2023 in Deutschland demnach 38,1 Prozent – weniger als etwa in Schweden (41,4 Prozent) Österreich (42,7 Prozent) oder Frankreich (43,8 Prozent), aber mehr als in Polen (35,1 Prozent), der Schweiz (27,1 Prozent) oder den USA (25,2 Prozent).
In der Anfrage hatte die Unionsfraktion auch die Energiepreispauschale thematisiert, bei der Rentner, Studenten sowie junge Familien, die Elterngeld beziehen und andere Empfänger von Lohnersatzleistungen nach Darstellung der Union vergessen wurden. Hierzu verweist die Bundesregierung auf das Prüfergebnis, das dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 15.03.2023 übersandt worden sei.
Deutscher Bundestag, PM vom 03.02.2025