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Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Gesetz gegen Schwarzarbeit: Wirkt

Gesetz gegen Schwarzarbeit: Wirkt

03.12.2024

Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aus dem Jahr 2019 hat sich bewährt. Zu diesem Schluss kommt ein Evaluationsbericht der Bundesregierung, der als Unterrichtung an den Bundestag vorliegt (BT-Drs. 20/13850).

Darin heißt es: "Der Bericht hat gezeigt, dass das Gesetz insgesamt dazu beigetragen hat, illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit sowie Sozialleistungsbetrug besser zu bekämpfen. Viele der neuen Regelungen und Befugnisse werden von den zuständigen Behörden als sachgerecht und praktikabel angesehen und haben sich im Großen und Ganzen bewährt."

Deutscher Bundestag, PM vom 26.11.2024

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