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Geschenke: Freigrenze für Betriebsausgabenabzug wurde erhöht

22.07.2024

Durch Artikel 2 Nr. 1 des Wachstumschancengesetzes vom 27.03.2024 wurde mit Wirkung zum 01.01.2024 die Freigrenze für den Betriebsausgabenabzug von Geschenken nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz von 35 auf 50 Euro erhöht.

Diese Änderung hat das Bundesfinanzministerium (BMF) mit einem aktuellen Schreiben in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass eingearbeitet.

Das Schreiben ist auf den Seiten des BMF (www.bundesfinanzministerium.de) als pdf-Datei verfügbar. Seine Grundsätze gelten für alle Umsätze ab dem 01.01.2024.

Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 12.07.2024, III C 3 - S 7015/23/10002 :001

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