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Geschäftslage des BFH: Erfolgsquote zugunsten Steuerpflichtiger nach wie vor hoch

16.03.2022

Die Geschäftslage des Bundesfinanzhofs (BFH) hat sich im Jahr 2021 nicht wesentlich verändert. Die elf Senate des BFH haben im Berichtsjahr 2021 insgesamt 1.836 Verfahren erledigt. Die Zahl der eingegangenen Fälle belief sich auf 2.022. Dadurch habe sich der Bestand an unerledigten Verfahren zum Jahresende 2021 leicht erhöht, teilt der BFH mit. Er liege mit 1.789 aber noch deutlich unter der Marke von 2.000 Verfahren.

Hervorzuheben sei die unverändert hohe Erfolgsquote zugunsten der Steuerpflichtigen, so der BFH. Sie habe in den Revisionsverfahren, in denen die eigentlichen Sachfragen des Steuerrechts entschieden werden, bei 49 Prozent und damit auf einem im langjährigen Vergleich außergewöhnlich hohen Niveau (44 Prozent im Jahr 2020) gelegen. Dagegen sei bei den Nichtzulassungsbeschwerden die Erfolgsquote auf 14 Prozent – nach 19 Prozent in 2020 – gefallen. Bezogen auf alle Verfahren seien 20 Prozent der Fälle zugunsten der Steuerpflichtigen entschieden worden. Im Vorjahr habe die Quote bei 23 Prozent gelegen.

Die durchschnittliche Verfahrensdauer sämtlicher Verfahren beim BFH habe in 2021 zum zweiten Mal in Folge bei neun Monaten und damit unter dem langjährigen Durchschnitt der Verfahrensdauer gelegen. Diese Zahl umfasst laut BFH alle Arten von Verfahren, mithin auch Nichtzulassungsbeschwerden und Prozesskostenhilfeanträge. Bei den Revisionsverfahren liege die durchschnittliche Verfahrensdauer im Berichtsjahr bei 22 Monaten. Die Bearbeitung der Nichtzulassungsbeschwerden habe durchschnittlich sieben Monate gedauert.

Auch im Berichtsjahr 2021 hätten die BFH-Senate ihr Augenmerk auf die Bearbeitung älterer Verfahren gelegt. So seien nur noch 154 der zum Jahresende offenen Verfahren (8,6 Prozent) vor 2020 beim BFH eingegangen.

Bundesfinanzhof, PM vom 15.03.2022

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