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Geplante Änderung steuerlicher Verordnungen: Steuerberaterverband nimmt Stellung
In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen fordert die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) unter anderem eine Anpassung bei der Steuerberatervergütung sowie ein Absehen von Verschärfungen in der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV).
Aus der Praxis hätten sie viele Hinweise zu den geplanten Änderungen in der EStDV erreicht, meldet die BStBK. Sowohl die Kaufpreisaufteilung als auch die Frage einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer träten häufig auf und böten regelmäßig Streitpotential. Die nun vorgesehene Notwendigkeit, jeweils einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen hinzuzuziehen, würde aber zulasten der Steuerpflichtigen ausfallen, meint die Steuerberaterkammer. Denn voraussichtlich würden nicht genug öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zur Verfügung stehen. Dadurch würde der Rechtsschutz nicht verbessert, sondern im Gegenteil beschnitten. Daher fordert die BStBK, von dieser Anforderung abzusehen.
Auch die Regelung zu den sonstigen Nachweisen in § 5 der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater (DVStB) sieht die BStBK kritisch. Beizufügende Unterlagen sollten zumindest in englischer Sprache einzureichen sein, meint sie. Zudem sollten die Steuerberaterkammern weiterhin berechtigt sein, im begründeten Einzelfall eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache anfordern zu können.
Zudem sollte durch eine Änderung des § 17 StBVV auch zukünftig sichergestellt werden, dass der Steuerberater auch für das Anfertigen digitaler Kopien die Dokumentenpauschale erhält.
Die ausführliche Stellungnahme findet sich auf den Seiten der BStBK (https://www.bstbk.de/de/infothek?rid=1260&cHash=494cefcb4e23d30bb46adaa3be803cdb).
Bundessteuerberaterkammer, PM vom 29.08.2025