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Geplante Änderung der Forschungszulagen-Bescheinigungsverordnung: DStV-Kritik trifft auf offene Ohren

05.03.2024

Steuerpflichtige, die die steuerliche Forschungszulage in Anspruch nehmen wollen, sollen künftig modifizierte Angaben für die Bescheinigung der Förderfähigkeit ihres F&E-Vorhabens machen müssen. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) kritisierte die neu geforderten Pflichtangaben zu mitwirkenden Beratenden. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) habe bereits Nachbesserung in Aussicht gestellt.

Wer von der steuerlichen Forschungsförderung nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG) profitieren möchte, komme um einen gewissen bürokratischen Aufwand nicht herum, erläutert der DStV. Dazu gehöre, dass Steuerpflichtige zunächst bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage eine Bescheinigung über die Förderfähigkeit ihres Forschungs- und Entwicklungsvorhabens (F&E) beantragen müssen.

Im Rahmen dieses Antrags sollen sie künftig auf bestimmte Angaben verzichten können, was laut DStV eine bürokratische Erleichterung verspricht. Dafür sollen allerdings neue Abfragen hinzukommen. Konkret sollen Steuerpflichtige der Prüfstelle mitteilen, wer sie bei der Antragstellung entgeltlich unterstützt hat. In der Begründung heiße es dazu, dass es in der Vergangenheit in einzelnen Fällen zu missbräuchlichen beziehungsweise strafbaren Angaben gekommen sei. Durch die Zusatzinformation sollen Missbrauchsfälle früher erkannt oder verhindert werden.

Der DStV hat die zusätzlich geforderte Angabe in einer Stellungnahme scharf kritisiert. Ihn verwundert die Forderung der Angaben zu Beratenden mit Blick auf die Betrugsbekämpfung: Schließlich dürfte es hier auch um Daten des steuerberatenden Berufsstandes gehen. Gerade dieser sei aber ein besonders verlässlicher Partner für Wirtschaft und Politik, zumal er einem strengen Berufsrecht mit gesetzlichen Berufspflichten und einer Berufsaufsicht unterliege.

Jetzt habe das BMBF reagiert. Es habe versichert, dass die Abfrage zu Mitwirkenden keineswegs auf Steuerberater abziele. Vielmehr seien einzelne Förderberater in der Vergangenheit durch gezielte Falschangaben aufgefallen. Dies soll laut DStV nun wohl klarstellend angepasst werden.

Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 04.03.2024

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