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Geldautomat: Darf auch nach Berichten über Sprengungen bleiben
Ein Geldautomat in einem Mehrfamilienhaus muss nicht entfernt werden. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf.
Bewohner eines Mehrfamilienhauses in Ratingen haben Sorge, dass der Geldautomat der Bankfiliale im Erdgeschoss ihres Hauses gesprengt werden könnte. Anlass dafür sind zahlreiche Medienberichte über solche Fälle. Ihre Klage gegen die Bank auf Entfernung des Geldautomaten hatte auch in zweiter Instanz keinen Erfolg.
Laut dem Berufungsurteil hat die Eigentümergemeinschaft mit dem Betrieb einer Bankfiliale auch das Aufstellen eines Geldautomaten genehmigt. Eine Änderung der Benutzungsregeln ihrer Immobilie könnten die Eigentümer aber nur einstimmig beschließen, was nicht geschehen sei. Die bloß abstrakte Gefahr eines Zugriffsversuchs durch Kriminelle genüge nicht, um der Mieterin einer Teileigentumseinheit die ihr genehmigte Nutzung zu untersagen.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 21.03.2022, I-9 U 25/21, rechtskräftig