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Gefälschter Impfpass: Benutzung ist strafbar

20.06.2022

Wer einen gefälschten Impfpass benutzt, macht sich strafbar. Dies macht das Oberlandesgericht (OLG) Celle in Bezug auf die Rechtslage vor dem 24.11.2021 deutlich.

Einen gefälschten Impfpass in einer Apotheke vorzeigen, um ein Impfzertifikat zu erhalten – ob dies auch vor Ende des Jahres 2021 strafbar war, werde zum Teil unterschiedlich beurteilt, erläutert das OLG.

Der Straftatbestand des Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse (§ 279 des Strafgesetzbuchs – StGB) habe damals vorausgesetzt, dass ein solches Zeugnis zur Täuschung einer Behörde oder einer Versicherung eingesetzt wurde – die Vorlage in Apotheken sei hiervon nicht erfasst gewesen. Einige Gerichte hätten Angeklagte freigesprochen, weil nach ihrer Auffassung der Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse abschließend in dieser Strafnorm geregelt ist und eine Strafbarkeit nach dem allgemeineren Tatbestand der Urkundenfälschung (§ 276 StGB) deshalb ausscheidet. Entsprechend habe auch das Amtsgericht (AG) Stade einen Angeklagten mit Urteil vom 24.01.2022 freigesprochen.

Dieses Urteil hat das OLG Celle aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das AG zurückverwiesen. Das OLG schloss sich einer bereits unter anderen von den Oberlandesgerichten Hamburg und Stuttgart vertretenen Auffassung an: Der Tatbestand des § 279 StGB solle den Täter im Vergleich zur Urkundenfälschung nicht begünstigen und sperre deshalb eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung nicht. Wer einen gefälschten Impfpass in einer Apotheke vorgelegt hat, habe sich deshalb nach der damaligen Rechtslage wegen Urkundenfälschung strafbar gemacht.

Das AG müsse jetzt näher feststellen, ob der vorgelegte Impfpass tatsächlich gefälscht war.

Diese Rechtsfrage habe sich im Übrigen nur bei Taten vor dem 24.11.2021 gestellt, unterstreicht das OLG. Mit Wirkung ab diesem Tag habe der Gesetzgeber den Tatbestand des § 279 StGB erweitert; der Gebrauch gefälschter Impfpässe sei heute nach dieser Vorschrift strafbar.

Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 31.05.2022, 1 Ss 6/22, rechtskräftig

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