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Gebäudemodernisierung: Wie die einzelnen Kosten voneinander abzugrenzen sind
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein ausführlichesSchreiben veröffentlicht, mit dem es zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen,Anschaffungskosten, Herstellungskosten und anschaffungsnahen Herstellungskostenim Sinne des § 6 Absatz 1 Nr. 1a Einkommensteuergesetz (EStG) bei derInstandsetzung und Modernisierung eines Gebäudes Stellung nimmt.
Es stellt zunächst klar: Aufwendungen für Instandsetzungs-und Modernisierungsmaßnahmen an einem Gebäude seien regelmäßigErhaltungsaufwendungen und sofort als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar.Sie könnten jedoch auch zu Anschaffungskosten, Herstellungskosten oderanschaffungsnahen Herstellungskosten führen.
Sind die Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen aneinem Gebäude als Anschaffungskosten, Herstellungskosten oder anschaffungsnaheHerstellungskosten einzuordnen, könnten sie nur im Wege der AfA berücksichtigtwerden.
Sodann folgen ausführliche Angaben dazu, wie die einzelnenKosten voneinander abzugrenzen sind. Das Schreiben ist auf den Seiten des BMF (www.bundesfinanzministerium.de)als pdf-Datei verfügbar.
Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 26.01.2026, IV C 1 -S 2253/00082/001/064