Einkommensteuererklärung: Hessens Finanzämter beginnen mit Bearbeitung
Versorgungsausgleich: Zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung der Leistungen
Geänderte Einkommensteuerbescheide: Können erstmals über ELSTER wirksam elektronisch bekanntgegeben werden
Wer seine Einkommensteuererklärung elektronisch beim Finanzamt einreicht, kann sich seit 2019 auch seinen steuerlichen Erstbescheid elektronisch bekanntgeben lassen. Jetzt ist dies auch in Bezug auf geänderte Einkommensteuerbescheide möglich, wie das Finanzministerium Thüringen meldet.
"Wird der ursprüngliche Einkommensteuerbescheid mit einem Einspruch angefochten, ein Antrag auf Änderung gestellt oder von Amts wegen geändert, dann kann der geänderte Bescheid ab sofort auch elektronisch im persönlichen ELSTER-Benutzerkonto abgerufen werden", so Thüringens Finanzministerin Heike Taubert (SPD). Voraussetzung sei, dass vorab eine elektronische Einwilligungserklärung oder eine Bekanntgabevollmacht samt Einwilligung zur elektronischen Bescheidbekanntgabe an das Finanzamt übermittelt wird.
Wird die Einwilligung wirksam erklärt, könnten die digitalen Einkommensteuerbescheide zum Datenabruf bereitgestellt werden. Bei der Einwilligung sei die E-Mail-Adresse der abrufberechtigten Person anzugeben, an die die Benachrichtigungs-E-Mail über die erfolgte Bereitstellung des Einkommensteuerbescheids übersandt werden soll. "Die elektronische Bekanntgabe des Steuerbescheides ist dann rechtsverbindlich und ersetzt den Papierbescheid", so Taubert.
Bei Ehegemeinschaften oder Lebenspartnerschaften müssten beide der elektronischen Bekanntgabe zustimmen. Dafür werde ein Brief mit einem Einwilligungscode für den zweiten Partner oder die Partnerin erstellt. Erst bei Weitergabe des Codes an den Partner, der die elektronische Bekanntgabe beantragt hat, würden die Einwilligungsdaten auch verarbeitet.
Im Laufe des Jahres 2023 sei geplant, weitere Steuerbescheide und Schreiben der Finanzämter digital bereitzustellen.
Auch Angehörige der steuerberatenden Berufe und Lohnsteuerhilfevereine könnten diese digitale Kommunikation nutzen.
Finanzministerium Thüringen, PM vom 13.03.2023