Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    GDL: Hat keinen Anspruch auf Anwendung i...

GDL: Hat keinen Anspruch auf Anwendung ihrer Tarifverträge

22.09.2021

Das Arbeitsgericht (ArbG) Berlin hat die Klage der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) gegen den Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister auf Einwirkung zur Anwendung ihrer Tarifverträge abgewiesen.

Zur Begründung hat das Gericht im Wesentlichen ausgeführt, die Unternehmen der Bahn wendeten in den Betrieben, in denen sie von einer mehrheitlichen Organisation der Beschäftigten der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) ausgingen, die Tarifverträge der GDL zu Recht nicht an. Die Regelung in § 4 a Tarifvertragsgesetz sei nicht verfassungswidrig – entsprechend stützten sich die Unternehmen der Bahn zutreffend auf sie.

Die Entscheidung bezieht sich laut ArbG auf die aktuell noch geltenden Tarifverträge, nicht auf die nach erfolgter Einigung künftig in Kraft tretenden Tarifverträge. Gegen das Urteil kann Berufung zum Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 21.09.2021, 30 Ca 5638/21, nicht rechtskräftig

Mit Freunden teilen