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Gastronomie: Forderung nach dauerhaft ermäßigter Umsatzsteuer

02.10.2023

Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt fordern, in der Gastronomie dauerhaft den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent zu halten. Am 29.09.2023 stellte Mecklenburg-Vorpommerns Finanzminister Heiko Geue (SPD) eine entsprechende Initiative im Bundesrat vor. Sie wurde in die Fachausschüsse überwiesen.

Hintergrund: Während der Corona-Pandemie war die Steuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken auf sieben Prozent abgesenkt worden – allerdings befristet bis Ende 2023.

Die beiden Länder warnen davor, dass mit Auslaufen der Umsatzsteuersenkung ab 2024 neben der allgemeinen Teuerung der Energie- und Lebensmittelpreise ein weiterer preistreibender Effekt zulasten des gastronomischen und touristischen Gewerbes sowie Verbrauchern entsteht. Dies gelte es zu vermeiden.

Daher solle der Bundesrat die Bundesregierung auffordern, die Absenkung des Umsatzsteuersatzes dauerhaft zu entfristen. Davon würden viele Bereiche profitieren, zum Beispiel Cateringunternehmen, der Lebensmitteleinzelhandel oder Bäckereien, soweit sie verzehrfertige Speisen zusammen mit weiteren Dienstleistungen abgeben. Gleiches gelte für soziale Angebote wie Verpflegungsleistungen in Kitas, Hort und Schulen.

Zudem sorge ein einheitlicher Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent für Vereinfachung und Entbürokratisierung des Steuerrechts, bessere Nachvollziehbarkeit und Verständlichkeit bei Unternehmen sowie Konsumenten.

Im Oktober 2023 befassen sich nun die Fachausschüsse des Bundesrates mit dem Vorschlag: federführend der Finanz-, mitberatend der Wirtschaftsausschuss sowie der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik. Sobald diese ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt der Entschließungsantrag wieder auf die Tagesordnung des Bundesrates – dann zur Abstimmung, ob die Länderkammer die Bundesregierung zur Entfristung auffordern wollen.

Bundesrat, PM vom 29.09.2023

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