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Gastronom: «Corona-Entschädigungsklage» rechtskräftig abgewiesen
Ein Gastronom aus Niedersachsen ist endgültig mit seiner Klage gegen das Bundesland auf Entschädigung für Umsatzverluste während des coronabedingten "Lockdowns" gescheitert. Wie das Landgericht (LG) Hannover mitteilt, ist die von ihm ausgesprochene Klageabweisung nun rechtskräftig. Es handele sich um eine der bundesweit ersten Gerichtsentscheidungen zu den so genannten Corona-Entschädigungsklagen.
Das LG hatte in dem Urteil keine Rechtsgrundlage für den vom Kläger geltend gemachten Entschädigungsanspruch erkennen können. Das Bundesinfektionsschutzgesetz sehe insoweit keine ausdrückliche Regelung vor. Dies entspreche der Intention des Gesetzgebers, der auch im Zuge einer Gesetzesänderung im März 2020 bewusst darauf verzichtet habe, eine Entschädigung für die flächendeckenden Schließungsanordnungen zu regeln. Hierdurch sei auch ein Rückgriff auf das Landespolizeirecht gesperrt, das grundsätzlich eine Entschädigungsregelung für als "Nichtstörer" in Anspruch genommene Personen vorsieht. Schließlich ergebe sich auch aus allgemeinem Staatshaftungsrecht kein Entschädigungsanspruch, da dem Kläger durch die eine Vielzahl von Wirtschaftszweigen betreffenden Maßnahmen kein individuelles und unzumutbares Sonderopfer auferlegt worden sei.
Allenfalls vereinzelt und nur in erster Instanz hätten Gerichte bundesweit bisher über die mit der Klage aufgeworfenen Rechtsfragen entschieden, teilt das LG Hannover mit. Obergerichtliche Rechtsprechung gebe es diesbezüglich noch nicht. Im vom LG entschiedenen Fall habe der Klägervertreter nach Ablauf der Rechtsmittelfrist von einem Monat nach Zustellung des Urteils mitgeteilt, dass gegen das klageabweisende Urteil keine Berufung eingelegt worden sei.
Landgericht Hannover, PM vom 14.08.2020 zu Urteil vom 09.07.2020, 8 O 2/20