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Gaslieferungen: Gesetzentwurf zu temporärer Senkung Umsatzsteuersatzes vorgelegt

09.09.2022

Zur Abfederung der Belastung der Bürger durch die gestiegenen Gaspreise hat das Bundesfinanzministerium (BMF) einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem der Umsatzsteuersatz auf die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz vom 01.10.2022 bis 31.03.2024 auf sieben Prozent gesenkt wird.

Die Umsatzsteuer sei darauf angelegt, dass sie von den steuerpflichtigen Unternehmen grundsätzlich an die Bürger weitergegeben wird, betont das BMF. Bei einer vollständigen Weitergabe werde eine entsprechende Preissenkung und damit eine spürbare Entlastung für die Bürger ermöglicht. Die Bundesregierung erwartet, dass die steuerpflichtigen Unternehmen diese Senkung 1:1 an die Bürger weitergeben.

Bundesfinanzministerium, PM vom 07.09.2022

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