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Gas: Ermäßigter Steuersatz noch bis Ende März

04.03.2024

Die Bundesregierung entlastet die Bürger bei den Energieabgaben – durch einen niedrigeren Steuersatz auf den Gasverbrauch und die Streichung der EEG-Umlage.

Deshalb hat sie eigenen Angaben zufolge vorübergehend seit dem 01.10.2022 den Umsatzsteuersatz auf Gaslieferungen von 19 auf sieben Prozent gesenkt – auch für Fernwärme, mit der vor allem viele Mietwohnungen versorgt würden. Der ermäßigte Steuersatz für den Gasverbrauch wirke sich direkt inflationshemmend aus. Er gelte bis zum 31.03.2024. Mittlerweile seien die Gaspreise wieder deutlich gesunken, eine Situation an den Gasmärkten wie im Jahr 2022 sei derzeit nicht zu erwarten.

Aber was ist beim CO2-Preis vorgesehen? Nach der Einführung der nationalen CO2-Bepreisung im Januar 2021 betrug der Preis für eine Tonne laut Regierung zunächst 25 Euro. 2022 sei er auf 30 Euro pro Tonne gestiegen. Um Bürger sowie Unternehmen zusätzlich bei den Energiekosten zu entlasten, sei die Anfang 2023 anstehende Erhöhung des CO2-Preises für Heizöl, Erdgas und Sprit um weitere fünf Euro um ein Jahr verschoben worden. Nach Abschluss der Haushaltsverhandlungen im Dezember 2023 habe der Bundestag am 15.12.2023 einen höheren CO2-Preis auf Sprit, Gas und Heizöl beschlossen. Ab 01.01.2024 betrage der Preis 45 Euro pro Tonne ausgestoßenes CO2. Damit habe der Bundestag den ersten Teil des großen Haushaltspakets der Bundesregierung umgesetzt.

Stromkunden zahlten seit Juli 2022 keine EEG-Umlage mehr. Ab Januar 2023 sei die EEG-Umlage auf Dauer abgeschafft worden. Ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden habe 2021 noch 227,50 Euro für die EEG-Umlage gezahlt, so die Regierung. 2022 seien es wegen der Absenkung zum 1. Juli über das Jahr gerechnet nur noch 65 Euro gewesen. 2023 sei die Absenkung auf null voll wirksam.

Bundesregierung, PM vom 29.02.2024

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