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Fußfessel nach spanischem Modell: In Deutschland erstmals angewendet
In Sachsen wird die Fußfessel nach spanischem Modell erstmals angewendet. Die Besonderheit dieser Fußfessel: Sie ist nicht auf die Überwachung vordefinierter fester Verbotszonen beschränkt, sondern schützt das Opfer häuslicher Gewalt überall.
Die neue elektronische Fußfessel, die dem Täter angelegt wird, kann mit einer GPS-Einheit kommunizieren, die das Opfer bei sich trägt. Das System überwacht dadurch sowohl den Standort des Überwachten als auch des Opfers und verwendet feste wie auch dynamische geografische Sperrzonen, um einen Alarm auszulösen, wenn sich der Überwachte und das Opfer absichtlich oder unabsichtlich begegnen.
Die Technik kommt aus Hessen. Dort befindet sich auch die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder, die Ereignismeldungen zu jeder Tages- und Nachtzeit entgegennimmt und diese im Hinblick auf möglicherweise notwendige Maßnahmen der Gefahrenabwehr oder der Führungsaufsicht bewertet.
Allerdings können die Länder die elektronische Fußfessel nach spanischem Modell derzeit nur in Fällen der Führungsaufsicht anwenden. Dabei handelt es sich um eine Maßnahme, die nach einer Haftstrafe angewendet werden kann. So auch in dem Fall aus Sachsen: Hier dient die Fußfessel der Kontrolle eines Kontakt- und Annäherungsverbots; bei der zu schützenden Person handelt es sich um die Ex-Frau des Täters, der bereits eine Haftstrafe verbüßt hat.
Auch Hessen hat die elektronische Fußfessel nach spanischem Modell schon eingeführt. Allerdings, so der Justizminister des Bundeslandes Christian Heinz (CDU), könne dies nur ein erster Schritt sein. Man wolle die Technik zum Schutz vor häuslicher Gewalt weitreichender einsetzen, die Erfolge in Spanien sprächen für sich. "Daher setzen wir uns für eine Änderung im Gewaltschutzgesetz ein". Entsprechendes fordert auch Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (ebenfalls CDU). "Die Fälle von häuslicher Gewalt steigen. Es ist klar, wir müssen mehr tun, um vermeintliche Opfer zu schützen", sagte sie.
Justizministerium Sachsen, PM vom 07.01.2025