Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Fußball-Weltmeisterschaft 2022: Bundeska...

Fußball-Weltmeisterschaft 2022: Bundeskabinett macht Weg für Public Viewing frei

16.09.2022

Öffentliche Übertragungen der Fußball-Weltmeisterschaft der Herren können in diesem Jahr über die üblichen Ruhezeiten hinausgehen. Das hat das Bundeskabinett am 14.09.2022 mit einer entsprechenden Verordnung beschlossen. Hintergrund ist, dass von den insgesamt 64 WM-Begegnungen (56 Spiele in der Vorrunde und acht in der Finalrunde) 24 Spiele erst um 20.00 Uhr angestoßen werden.

Für den Zeitraum der Fußball-WM in Katar erweitert die Verordnung den Spielraum für die Behörden vor Ort. Public-Viewing-Veranstaltungen müssten vom Ausrichter beantragt und von den zuständigen Kommunen zugelassen werden, so das Bundesumweltministerium. Die lokalen Behörden könnten dann die Durchführung der öffentlichen TV-Übertragungen im Freien auch bis in die Nachtstunden nach 22.00 Uhr ermöglichen. Andernfalls bestünde das Risiko, dass Veranstalter von Public-Viewing-Events die für die Nachtstunden geltenden Lärmschutzanforderungen nicht einhalten.

Nichtsdestotrotz müssten die Kommunen auch weiterhin im Einzelfall abwägen zwischen dem öffentlichen Interesse an den Fußballspielen und dem Schutz der Nachtruhe. So müssten neben dem Publikumsinteresse also beispielsweise auch die Abstände zu Wohnhäusern und schutzbedürftigen Einrichtungen, die Sensibilität des Umfelds, Maßnahmen zur Lärmminderung sowie Umfang, Anzahl und Aufeinanderfolge der zugelassenen Ausnahmen berücksichtigt werden. Angesichts der Corona-Pandemie seien auch weiterhin die geltenden Infektionsschutzverordnungen bei der Entscheidung zu berücksichtigen. Die Zulassung von Ausnahmen entsprechend § 6 der Sportanlagenlärmschutzverordnung, einschließlich einer Reduzierung oder Aufhebung von Ruhezeiten und eines Hinausschiebens des Beginns der Nachtzeit, sei auf öffentliche Fernsehdarbietungen im Freien beschränkt, bei denen Veranstaltungen der Fußball-Weltmeisterschaft 2022 direkt übertragen werden.

Die Bundesländer müssen der Verordnung im Bundesrat noch zustimmen. Bereits bei den Fußball-Weltmeisterschaften der Herren seit 2006 und bei den Fußball-Europameisterschaften 2008 und 2016 hatte es vergleichbare Verordnungen gegeben.

Bundesumweltministerium, PM vom 14.09.2022

Mit Freunden teilen