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Für mehr Verkehrssicherheit: EU-Parlament verabschiedet neue EU-Fahrvorschriften
In der Europäischen Union gibt es pro Jahr fast 20.000Verkehrstote. Diese Zahl will die EU bis 2050 so weit wie möglich verringern.Dazu beitragen sollen neue Führerscheinvorschriften, die das Parlament jetztbeschlossen hat.
Um eine Fahrerlaubnis zu bekommen, soll man bei derFahrprüfung nachweisen müssen, dass man die Gefahren des toten Winkels und dieFunktionsweise von Fahrerassistenzsystemen kennt, Türen sicher öffnen kann undsich bewusst über die Risiken der Handynutzung beim Fahren ist. Zudem soll inder Ausbildung das Gefahrenbewusstsein in Bezug auf Fußgänger, Kinder,Radfahrer und andere gefährdete Verkehrsteilnehmende geschärft werden.
Pkw- und Motorradführerscheine sollen 15 Jahre gültig sein.Die Mitgliedstaaten sollen die Gültigkeitsdauer jedoch auf zehn Jahre verkürzenkönnen, wenn der Führerschein auch als Personalausweis dient. Führerscheine fürLkw und Busse sind fünf Jahre gültig. Für Fahrer ab 65 Jahren können dieEU-Staaten die Gültigkeitsdauer verkürzen. Das Ziel: ältere Führerscheininhabersollen häufiger ärztliche Untersuchungen beziehungsweise Auffrischungskursewahrnehmen.
Vor der erstmaligen Ausstellung eines Führerscheins oder beider Beantragung einer Verlängerung sollte eine Gesundheitsprüfung erfolgen –inklusive Sehtest und Untersuchung des Herz-Kreislauf-Systems. DieEU-Mitgliedstaaten können die ärztliche Untersuchung für Auto- oderMotorradfahrer durch Selbsteinschätzungsformulare oder andere auf nationalerEbene entwickelte Bewertungssysteme ersetzen.
Erstmals sehen die EU-Vorgaben eine Probezeit von mindestenszwei Jahren für unerfahrene Fahrer vor. Für sie gelten strengere Regeln undschwerere Strafen, wenn sie unter Alkoholeinfluss fahren, die Gurtpflichtmissachten oder die Kinderrückhaltesysteme nicht nutzen.
Jugendliche sollen bereits mit 17 Jahren einenPkw-Führerschein (Klasse B) erwerben können, jedoch bis zu ihrem 18. Geburtstagnur in Begleitung eines erfahrenen Fahrers fahren dürfen.
Um dem Mangel an Berufskraftfahrern entgegenzuwirken, sollen18-Jährige mithilfe einen Lkw-Führerschein (Klasse C) und 21-Jährige einenBusführerschein (Klasse D) machen dürfen, sofern sie einen entsprechendenBefähigungsnachweis vorweisen können. Ohne einen solchen Nachweis dürfen dieseFahrzeuge erst ab einem Alter von 21 beziehungsweise 24 Jahren gefahren werden.
Nach den neuen Vorschriften soll der digitale Führerscheinschrittweise zum neuen Standardformat für Führerscheine in der EU werden undüber das Mobiltelefon abrufbar sein. Es soll aber nach wie vor auch möglichsein, einen physischen Führerschein zu erhalten.
Wird der Führerschein im Ausland entzogen, ausgesetzt odereingeschränkt, soll dies dem EU-Staat gemeldet werden, der ihn ausgestellt hat.Ziel ist es, rücksichtsloses Fahren im Ausland einzudämmen und Strafen auchüber Grenzen hinweg durchzusetzen. Die nationalen Behörden sollen einanderunverzüglich unterrichten müssen, wenn sie jemandem die Fahrerlaubnis aufgrundbesonders schwerer Verkehrsdelikte entziehen. Dazu zählen Alkohol oder Drogenam Steuer, die Verwicklung in einen tödlichen Verkehrsunfall oder erheblicheGeschwindigkeitsüberschreitungen (etwa die Überschreitung der zulässigenGeschwindigkeit um 50 km/h).
Die neuen Vorschriften treten am 20. Tag nach ihrerVeröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die EU-Staaten haben dann dreiJahre Zeit, um diese neuen Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen, und einweiteres Jahr, um sich auf ihre Anwendung vorzubereiten.
Europäisches Parlament, PM vom 21.10.2025