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Führungszeugnis: Soll digital werden

22.01.2026

Für verschiedene berufliche und ehrenamtliche Tätigkeiten benötigtman ein Führungszeugnis. Es gibt Auskunft darüber, ob jemand vorbestraft ist.Künftig soll das Zeugnis nicht nur als Papierurkunde, sondern auch digitalverfügbar sein. Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurfbeschlossen, wie das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz(BMJV) mitteilt.

Den Vorteil des digitalen Führungszeugnisses sieht dasMinisterium darin, dass es schneller erteilt und einfacher genutzt werden kann.

Das neue Digitale Führungszeugnis soll medienbruchfrei als pdf-Dokumenterteilt und Bürger über das Nutzerkonto Bund nach dem Onlinezugangsgesetz (so genanntesBundID-Konto) bereitgestellt werden. Es wird einen speziellen Barcode haben undkann mit einer Smartphone-App verifiziert werden. So könne jede Person, der dasFührungszeugnis vorgelegt wird – beispielsweise im Rahmen einesBewerbungsprozesses – schnell und sicher überprüfen, ob es sich um ein von derRegisterbehörde ausgestelltes und unverändertes Dokument handelt, so das BMJV.

Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus weitere Änderungeninsbesondere bei notariellen Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht vor.So sollen beispielsweise die Möglichkeiten notarieller Videoverfahren auf dieGründung von Aktiengesellschaften und die Erteilung von diversen Vollmachtenerweitert werden.

Der Gesetzentwurf wird nun für das parlamentarischeVerfahren an den Bundesrat und den Bundestag übersandt.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, PMvom 21.01.2026

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