Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Führerschein-Umtausch: Nächste Frist nah...

Führerschein-Umtausch: Nächste Frist naht

14.01.2025

Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Das geschieht stufenweise. Die nächste Frist ist der 19.01.2025. Die Bundesregierung informiert.

Mit der Befristung der neuen Führerscheine sollen Fälschungen erschwert werden, da Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden. Sichergestellt werden soll, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten.

Für den Führerschein-Umtausch gelten in Deutschland gestaffelte Fristen. Letzter Stichtag ist der 19.01.2033 – aber je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr greift die Umtauschpflicht schon früher.

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31.12.1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:

  • vor 1953: Umtausch bis 19.01.2033

  • 1953 bis 1958: Umtausch bis 19.01.2022

  • 1959 bis 1964: Umtausch bis 19.01.2023

  • 1965 bis 1970: Umtausch bis 19.01.2024

  • 1971 oder später: Umtausch bis 19.01.2025

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 01.01.1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:

  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19.01.2026

  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19.01.2027

  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19.01.2028

  • 2008: Umtausch bis 19.01.2029

  • 2009: Umtausch bis 19.01.2030

  • 2010: Umtausch bis 19.01.2031

  • 2011: Umtausch bis 19.01.2032

  • 2012 bis 18.01.2013: Umtausch 19.01.2033

Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Allgemein gilt: Führerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind nicht mehr unbegrenzt, sondern nur noch 15 Jahre lang gültig - danach müssen sie erneuert werden.

Für den Motorradführerschein gelten dieselben Umtauschfristen wie beim Pkw-Führerschein. Zukünftig muss auch er spätestens alle 15 Jahre verlängert werden.

Für den Umtausch des Führerscheindokuments ist grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Wohnsitzes zuständig.

Für den erfolgreichen Führerscheinumtausch sind folgende Dokumente vorzulegen: ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto, der aktuelle Führerschein sowie eine Gebühr von rund 25 Euro.

Wurde der alte Papierführerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, ist eine so genannte Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde erforderlich. Diese lässt sich per Post, telefonisch oder auch online beantragen und an die aktuelle Fahrerlaubnisbehörde schicken.

Aber wie lange ist der neue EU-Führerschein gültig? Anders als bisher verlieren die Dokumente nach 15 Jahren ihre Gültigkeit. Sie müssen dann – wie zum Beispiel der Personalausweis oder der Reisepass – erneuert werden. Für die ab dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine gilt die 15-Jahres-Gültigkeitsbefristung bereits.

Wer vergisst, seinen Führerschein rechtzeitig zu erneuern, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen. Die Länder können in Ausnahmefällen von einer Geldbuße absehen.

Mehr Informationen zum Führerschein-Umtausch finden sich auf der Internetseite des Bundesverkehrsministeriums (www.bmdv.bund.de).

Bundesregierung, PM vom 02.01.2025

Mit Freunden teilen