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Fristverlängerung für Steuerberater: Als «Tropfen auf den heißen Stein» kritisiert

09.12.2020

Die Fristverlängerung von einem Monat für die Abgabe der Steuererklärungen durch Steuerberater greift nach Ansicht der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) deutlich zu kurz. Die Ankündigung des Bundesfinanzministeriums vom 04.12.2020, wonach für Steuerberater die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen 2019 ihrer Mandanten bis zum 31.03.2021 verlängert wird, sei "ein Schlag ins Gesicht unseres Berufsstandes", sagte BStBK-Präsident Hartmut Schwab.

Seit Monaten weise die BStBK auf den unermüdlichen Einsatz der Steuerberater bei der Unterstützung ihrer Mandanten bei der Beantragung der Corona-Hilfen hin. Diese zusätzlichen Arbeiten sorgten für eine extreme Arbeitsbelastung in den betroffenen Kanzleien. Coronabedingte Personalengpässe und erhöhte Mandantennachfragen brächten Routinetätigkeiten wie Lohn- und Finanzbuchhaltung ins Stocken.

Vor diesem Hintergrund hätten sich die berufsständischen Organisationen der Steuerberater schon sehr frühzeitig und vehement für eine Fristverlängerung eingesetzt. Ein Monat Verlängerung sei "ein Tropfen auf den heißen Stein", so Schwab. Jetzt müssten die Kollegen vor Ort entscheiden, welche Arbeiten sie wie priorisieren. Deklarationen oder anderes. Eine verspätete Abgabe der Steuererklärung sei schließlich mit einem Zuschlag sanktionsbewährt.

Gleiches gelte für die Offenlegung der Jahresabschlüsse. Auch hier habe sich die BStBK für eine Verschiebung eingesetzt. Diese habe das Bundesjustizministerium abgelehnt.

Bundessteuerberaterkammer, PM vom 07.12.2020

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