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Fluggastrechte: Digitale Klage wird erprobt

14.04.2025

Das Bundesjustizministerium (BMJ) entwickelt und erprobt einen Onlinedienst für eine digitale Klage im Bereich der Fluggastrechte. Auf der Website https://service.justiz.de/fluggastrechte finden sich Informationen dazu, wie man ein Klageverfahren ohne anwaltliche Hilfe starten kann. Außerdem bietet die Seite die Möglichkeit, digital eine Klage für bestimmte Gerichte zu erstellen.

Die dargestellten Ansprüche gehen auf die europäische Fluggastrechte-Verordnung zurück. Solche Ansprüche bestehen grundsätzlich dann, wenn ein Flug in der EU startet oder von einer europäischen Fluggesellschaft durchgeführt wird und der Flug in der EU landet.

Mit einem digitalen Vorab-Check für Fluggastrechte (https://service.justiz.de/fluggastrechte) kann man sich über Voraussetzungen für eine Entschädigung bei Flugverspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung informieren. Im Anschluss daran besteht die Möglichkeit, digital eine Klage für pilotierende Amtsgerichte zu erstellen und einzureichen. Über den Dienst Mein Justizpostfach (https://mjp.justiz.de/#/) kann man die Klage beim zuständigen Amtsgericht digital einreichen. Aktuell beteiligen sich laut BMJ folgende Amtsgerichte an der Pilotierung: Bremen, Düsseldorf, Erding, Frankfurt am Main, Hamburg, Königs Wusterhausen und Nürtingen.

Wenn man sich nach Durchführung eines Vorab-Checks für eine Klage entscheidet, gehe es mit der strukturierten Abfrage relevanter Daten und der digitalen Erstellung einer Klage weiter. Dazu gehörten etwa die Flugnummer, der Zeitpunkt der Landung und Informationen zu mitreisenden Personen. Nichts müsse doppelt eingegeben werden, so das BMJ: Bereits eingegebene Daten aus dem Vorab-Check können in die Klage übernommen werden.

Bundesjustizministerium, Internetseite vom April 2025

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