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Fluggäste: Europäisches Parlament will bestehende Rechte sichern
Das EU-Parlament will das Recht auf Entschädigung bei einerdreistündigen Flugverspätung beibehalten und zugleich vereinfachteErstattungsverfahren sowie kostenloses Handgepäck durchsetzen.
Die Abgeordneten nahmen am 21.01.2026 ihre Position zu einerÜberarbeitung der EU-Vorschriften über Fluggastrechte an, die von denEU-Mitgliedstaaten im Juni 2025 vorgeschlagen worden war. Die Abgeordnetensprachen sich gegen Bestrebungen der EU-Verkehrsminister aus, die seit 2004geltenden Fluggastrechte zum Schutz von Passagieren bei Reiseunterbrechungenabzuschwächen.
Die Abgeordneten wollen das Recht von Flugreisenden aufErstattung oder anderweitige Beförderung sowie auf Entschädigung beibehalten,wenn ein Flug um mehr als drei Stunden verspätet ist, annulliert wird oderihnen die Beförderung verweigert wird. Der Rat plädiert hingegen dafür,Entschädigungen erst nach einer Verspätung von vier bis sechs Stunden, je nachFlugdistanz, vorzusehen.
Das Parlament lehnt zudem eine Senkung der derzeitigenEntschädigungsbeträge ab und schlägt vor, diese weiterhin auf zwischen 300 Euround 600 Euro, abhängig von der Flugdistanz, festzulegen. Die Mitgliedstaatenmöchten die Entschädigungsspanne auf 300 Euro bis 500 Euro begrenzen.
Da Fluggesellschaften nur für Umstände verantwortlichgemacht werden sollen, die in ihrem Einflussbereich liegen, will das Parlamentdie Liste der außergewöhnlichen Umstände aktualisieren, unter denen Airlinesvon der Zahlung einer Entschädigung befreit werden können. Zu diesen zählenderzeit unter anderem Naturkatastrophen, Krieg, extreme Wetterbedingungen oderunvorhergesehene Arbeitskämpfe, die das Luftfahrtunternehmen, den Flughafenoder den Flugsicherungsdienst betreffen. Die Abgeordneten fordern eine abschließendeListe sowie ihre regelmäßige Aktualisierung durch die Kommission.
Sie fordern zudem, dass Fluggesellschaften ihre Pflichtbeibehalten, gestrandeten Passagieren ab zwei Stunden nach der planmäßigenAbflugzeit Erfrischungen, ab drei Stunden eine Mahlzeit sowie bei langenVerspätungen eine Unterkunft von bis zu drei Nächten bereitzustellen. DieBegrenzung auf drei Übernachtungen biete den Airlines mehr Planungssicherheitund schütze sie vor unverhältnismäßigen finanziellen Belastungen.
Die Abgeordneten befürworten die Einführung vorausgefüllterFormulare für Entschädigungs- und Erstattungsanträge an, um die Bearbeitung zuvereinfachen und zu vermeiden, dass Passagiere und Fluggesellschaften aufEntschädigungsagenturen zurückgreifen müssen. Nach den geplanten Vorschriftenwären Airlines verpflichtet, betroffenen Passagieren bei Reiseunterbrechungen(Annullierungen oder Verspätungen) innerhalb von 48 Stunden ein vorausgefülltesFormular zu übermitteln. Die Position des Rates sieht ein solches Formularbislang nur im Fall von Annullierungen, nicht jedoch bei langen Verspätungenvor. Reisende hätten anschließend ein Jahr Zeit, ihren Antrag einzureichen.
Das Parlament will zudem sicherstellen, dass Passagiere ohnezusätzliche Kosten einen persönlichen Gegenstand (etwa eine Handtasche, einenRucksack oder einen Laptop) sowie ein kleines Handgepäckstück mit an Bordnehmen dürfen. Letzteres darf eine maximale Gesamtgröße von 100 Zentimetern(Länge, Breite und Höhe zusammen) und ein Gewicht von höchstens siebenKilogramm haben.
Zudem wollen die Abgeordneten zusätzliche Gebührenabschaffen, die einigen Reisenden derzeit auferlegt werden, etwa für dieKorrektur von Schreibfehlern im Namen oder für den Check-in. Passagiere sollenaußerdem weiterhin zwischen digitalen und gedruckten Bordkarten wählen können.
Besonderes Augenmerk legt das EU-Parlament auf die Rechtevon Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität. Diese sollenAnspruch auf Entschädigung, anderweitige Beförderung und Unterstützung durchdie Fluggesellschaft haben, wenn sie einen Flug verpassen, weil der Flughafenes versäumt hat, ihnen rechtzeitig beim Erreichen des Gates zu helfen.Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität, schwangere Frauen, Säuglinge sowieKinder im Kinderwagen mit Begleitperson sollen beim Boarding Vorrang erhalten.Begleitpersonen sollen zudem ohne zusätzliche Kosten auf einem benachbartenSitzplatz untergebracht werden.
Im Rahmen des Verfahrens der zweiten Lesung wird diePosition des Parlaments an den Rat übermittelt. Sollte der Rat nicht alleÄnderungen des Parlaments annehmen, wird ein Vermittlungsausschuss einberufen,um eine Einigung über die endgültige Fassung des Gesetzes zu erzielen.
Europäisches Parlament, PM vom 21.01.2026