Flüchtlingsunterkunft in Pankow: Baubeginn weiter nicht in Sicht
Der Baubeginn zweier Unterkunftsgebäude für etwa 420Flüchtlinge in Berlin-Pankow muss vorerst verschoben werden. Eine für dasBauvorhaben erteilte artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erweist sich alsnicht hinreichend bestimmt und deshalb rechtswidrig. Das hat dasVerwaltungsgericht (VG) Berlin in einem Eilverfahren entschieden.
Die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Gesobau plant schonseit mehreren Jahren den Bau von Flüchtlingsunterkünften auf zwei begrüntenInnenhöfen in Pankow. Für das im Kiez umstrittene Bauprojekt erteilte dasBezirksamt Pankow ihr im Juli 2025 eine artenschutzrechtlicheAusnahmegenehmigung. Drei anerkannte Berliner Naturschutzvereinigungen sahenjedoch die Belange des Artenschutzes in Bezug auf geschützte Brutvögel sowieFledermäuse nicht hinreichend gewahrt und legten beim Bezirksamt Widerspruchgegen die Ausnahmegenehmigung ein.
Um mit den vorbereitenden Baumaßnahmen(Vegetationsbeseitigung) schon vor Abschluss des laufendenWiderspruchsverfahrens beginnen zu können, stellte die Gesobau einengerichtlichen Eilantrag. Diesen hat das VG nunmehr zurückgewiesen.
Die Ausnahmegenehmigung sei schon deshalb rechtswidrig, weilnicht hinreichend deutlich werde, für welche geschützten Tierarten sie gelteund auf welche genehmigungspflichtigen Beeinträchtigungen sie sich beziehe. Inihrer jetzigen Form erwecke sie vielmehr den Eindruck einer unzulässigennaturschutzrechtlichen Blankoermächtigung.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beimOberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 14.11.2025, VG 24 L372/25