Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Flucht durch Berlin: Verurteilung wegen ...

Flucht durch Berlin: Verurteilung wegen Mordes rechtskräftig

21.05.2021

Ein junger Mann, der auf der Flucht vor der Polizei durch die Berliner Innenstadt einen Unfall verursacht hat, der zwei Menschenleben kostete, muss lebenslang ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seine Verurteilung unter anderem wegen Mordes bestätigt, die damit rechtskräftig ist.

Das Landgericht (LG) Berlin hat den zur Tatzeit 27-jährigen Angeklagten unter anderem wegen zweifachen Mordes in Tateinheit mit dreifachem versuchtem Mord und mit verbotenem Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.

Der Angeklagte war mit seinem Fahrzeug von mehreren Polizeifahrzeugen eingekesselt. Er wollte sich seiner Festnahme wegen einer vorangegangenen Straftat entziehen. Deswegen rammte er sich zunächst unter erheblicher Gefährdung von Polizeibeamten einen Fluchtweg frei. Seine Flucht setzte er teilweise unter Nutzung der Gegenfahrbahn und mit erheblich überhöhter Geschwindigkeit fort. Als er unter voller Beschleunigung seines Fahrzeugs trotz seit mehreren Sekunden bestehenden Rotlichts in eine für ihn nicht einsehbare Kreuzung mit einer vierspurigen Hauptverkehrsstraße einfuhr, kam es zu einer Kollision mit zwei die Kreuzung bei Grünlicht querenden Fahrzeugen. Sein Fahrzeug wurde auf eine die Fahrbahn ebenfalls bei Grünlicht kreuzende Fußgängerin und schließlich auf ein parkendes Fahrzeug geschleudert. Die Fußgängerin sowie sein an der vorangegangenen Tat beteiligter Beifahrer kamen ums Leben.

Der BGH hat die gegen seine Verurteilung gerichtete Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Insbesondere vermochte er keinen revisionsrechtlich beachtlichen Rechtsfehler in der vom Angeklagten angegriffenen Beweiswürdigung erkennen, mit der das LG einen bedingten Tötungsvorsatz angenommen hatte. Das LG hatte seine entsprechende Überzeugung in Ansehung der Rechtsprechung des BGH zu hochriskantem Fahrverhalten im Straßenverkehr unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls, insbesondere des durch den unbändigen Fluchtwillen geprägten und in seiner Gefährlichkeit nicht mehr zu übertreffenden Verhaltens des Angeklagten, gebildet und seine Entscheidung tragfähig begründet.

Der BGH bestätigte auch die Verurteilung des Angeklagten wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge gemäß § 315d Absatz 1 Nr. 3, Absätze 2 und 5 Strafgesetzbuch (StGB). Er hatte anhand dieses Falles Gelegenheit, die Anwendbarkeit der Strafvorschrift des § 315d Absatz 1 Nr. 3 StGB in so genannten Polizeifluchtfällen zu überprüfen und die von ihm entwickelten Kriterien und Leitlinien zur Auslegung dieser Vorschrift weiter zu konkretisieren. Hieran gemessen sei die Verurteilung des Angeklagten wegen der Durchführung eines verbotenen "Alleinrennens" rechtsfehlerfrei.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 24.03.2021, 4 StR 142/20

Mit Freunden teilen