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Flaggenverbot: Gilt auch für kleine Versammlungen

11.05.2022

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass auch eine kleine Versammlung am Deutsch-Russischen Museum Berlin-Karlshorst keine ukrainischen Flaggen zeigen und keine ukrainischen Marsch- und Militärlieder spielen darf. Es hat damit eine anders lautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 09.05.2022 geändert.

Es verbleibt demnach auch insoweit bei den Regelungen der versammlungsrechtlichen Allgemeinverfügung der Polizei Berlin. Die Entscheidung ist nach Angaben des OVG wegen der Eilbedürftigkeit der Sache zunächst ohne schriftliche Begründung ergangen.

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.05.2022, OVG 1 S 35/22, unanfechtbar

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