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Firmenwagenbesteuerung: Steuerberaterverband kritisiert geplante Regelung zu Plug-In-Hybridfahrzeugen

10.01.2022

Nur wer sein Plug-In-Hybridfahrzeug überwiegend elektrisch fährt, soll künftig bei der Firmenwagenbesteuerung von besonderen Steuervergünstigungen profitieren. Wie der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) erläutert, wollen die Koalitionsfraktionen einen Anreiz setzen, die Fahrzeuge möglichst emissionsfrei zu nutzen. Damit gingen zusätzliche Nachweispflichten einher. Der DStV gibt zu bedenken, dass der bürokratische Zusatzaufwand eher abschreckend wirken dürfte.

Circa elf Prozent der Fahrzeuge in Deutschland sind laut DStV gewerblich zugelassen. Wenngleich sich folglich die meisten zugelassenen Pkw in privater Hand befinden, machten dafür die gewerblich genutzten Fahrzeuge einen Großteil der Neuzulassungen aus. Insofern stelle sich in diesem Kontext besonders häufig die Frage, welches Modell angeschafft werden soll. Immer mehr Unternehmen setzten auf Elektro- oder Hybridfahrzeuge.

Dürfen Firmenwagen auch privat genutzt werden, sei dieser Vorteil zu versteuern, fährt der DStV fort. Egal ob sich der Steuerpflichtige bei der Steuerberechnung für die pauschale Ein-Prozent-Methode oder das Fahrtenbuch entscheidet, spiele der Bruttolistenpreis des Firmenwagens bei der Besteuerung eine tragende Rolle. Je niedriger dieser ausfällt, desto günstiger werde das private Fahrvergnügen. Für Plug‑in‑Hybridfahrzeuge warte ein besonderes Steuerbonbon: Der Bruttolistenpreis könne für die Steuerberechnung halbiert werden. Voraussetzung ist, dass das Plug-in-Hybridfahrzeug eine bestimmte elektronische Kilometerfahrleistung besitzt beziehungsweise bestimmte CO2-Grenzen unterschritten werden.

Die Koalitionspartner wollen laut DStV nun bei der genannten Förderung nachschärfen. Hybridfahrzeuge sollen laut Koalitionsvertrag künftig nur noch privilegiert besteuert werden, wenn das Fahrzeug überwiegend, das hießt mehr als 50 Prozent, auch im rein elektrischen Fahrantrieb betrieben wird. Konkretere Details enthalte der Koalitionsvertrag nicht. Es sei folglich beispielsweise unklar, welcher Zeitraum für die Beurteilung zugrunde gelegt werden solle, so der DStV.

In jedem Fall dürfte das Anknüpfen an den tatsächlichen elektrischen Fahrantrieb die Entgeltabrechnung deutlich verkomplizieren. Auch die zusätzlich notwendigen Nachweispflichten dürften vielen lästig sein, meint der Steuerberaterverband. Denn übersetzt heiße das: Es warte deutlich mehr Bürokratie. Nach Ansicht von DStV-Präsident Torsten Lüth setzen diese zusätzlichen Hürden für Plug‑In‑Firmenfahrzeuge ein falsches Signal. "Gehen mit der Anschaffung eines Plug-In-Hybridfahrzeugs zusätzliche Nachweispflichten einher beziehungsweise wird die Entgeltabrechnung verkompliziert, dürften sich Betroffene zwei Mal überlegen, ob sich die Anschaffung lohnt".

Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 06.01.2021

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