Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen: Ve...

Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen: Verlängert steuerliche Hilfsmaßnahmen für Betroffene der Unwetterkatastrophe

05.01.2022

Nach der schweren Unwetterkatastrophe durch das Regentief "Bernd" im Juli 2021 und den dadurch entstandenen extremen Schäden verlängert die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung den Katastrophenerlass in wichtigen Bereichen. Damit gelten weiterhin rund 50 steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung Betroffener jetzt bis zum 31.03.2022, wie das Finanzministerium des Landes mitteilt.

Zu den konkreten Maßnahmen gehören laut Ministerium:

  • Stundungen von Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz-, Erbschaft-/Schenkung- und Grunderwerbsteuer für bis zum 31.03.2022 fällige Forderungen längstens bis zum 30.06.2022 ohne Ratenzahlungen.

  • Keine Vollstreckungsmaßnahmen bis zum 30.06.2022, bei Antragstellung bis zum 31.03.2022 für die bis dahin fälligen Steuern.

  • Auf die Erhebung von Stundungszinsen wird verzichtet beziehungsweise Säumniszuschläge werden erlassen.

  • Anträge auf die Anpassung der Vorauszahlungen können ebenfalls bis zum 31.03.2022 im vereinfachten Verfahren gestellt werden.

  • Erleichterungen für die Hilfeleistenden im Spenden- und Unternehmenssteuerrecht.

  • Sonderabschreibungsmöglichkeiten für den Wiederaufbau, davon profitieren laut Finanzministerium Wirtschaft und Privatpersonen.

  • Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern und deren Familien, deren Wohnungen und Häuser durch das Unwetter unbewohnbar geworden sind, vorübergehend Unterkünfte und Verpflegung steuerfrei gewähren.

  • Großzügige Möglichkeiten für die steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden: Für Spenden an Gemeinden, Städte und Landkreise gilt bis zur Höhe von 300 Euro stets der vereinfachte Zuwendungsnachweis. Das heißt, dass der Kontoauszug oder Überweisungsbeleg genügt.

Für die steuerlichen Hilfsmaßnahmen könnten sich von der Hochwasser-Katastrophe Betroffene mit den Finanzämtern vor Ort in Verbindung setzen, fährt das Finanzministerium fort. Der Katastrophenerlass und vereinfachte Antragsformulare seien online abrufbar unter "finanzverwaltung.nrw/unwetter".

Hintergrund: Am 16.07.2021, unmittelbar nach der schweren Unwetterkatastrophe, hatte die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen den Katastrophenerlass aktiviert, um die betroffenen Menschen vor Ort schnell und unbürokratisch zu unterstützen. Die Maßnahmen waren ursprünglich bis Ende des Jahres 2021 vorgesehen.

Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, PM vom 03.01.2021

Mit Freunden teilen