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Finanzkriminalität: Länder fordern entschlosseneres Vorgehen

02.02.2026

Auf Antrag mehrerer Länder hat der Bundesrat am 30.01.2026eine Entschließung zum Kampf gegen Geldwäsche und Steuerbetrug gefasst.

In dieser begrüßt er das Ziel der Bundesregierung,Geldwäsche, Finanzkriminalität und Steuerhinterziehung entschlossener zubekämpfen. Die bisherigen Instrumente reichten jedoch nicht aus, um denwachsenden und zunehmend professionell organisierten Formen derFinanzkriminalität wirksam zu begegnen, heißt es in der Entschließung.

Der Bundesrat fordert, das Instrument derVermögensabschöpfung deutlich zu stärken. Es müsse möglich sein, unrechtmäßigerlangte Vermögenswerte effektiver zu ermitteln, sicherzustellen undeinzuziehen. Kriminelle Gelder würden häufig gezielt verschleiert und in denlegalen Wirtschaftskreislauf eingeschleust. Insbesondere Vermögenswerteunklarer Herkunft müssten künftig schneller und umfassender abgeschöpft werden.

Die Länder fordern die Bundesregierung daher auf, einenverfassungskonformen Gesetzentwurf zu erarbeiten. Dieser solle es ermöglichen,Vermögen zu ermitteln und Vermögenswerte unbekannter Herkunft einzuziehen.Dabei sollten sowohl Finanzbehörden als auch Strafverfolgungsbehördenweitergehende Kompetenzen als bisher erhalten.

Schließlich richtet sich der Blick des Bundesrates auf dieorganisierte Steuerhinterziehung. Diese sei längst nicht mehr auf einzelneSteuerarten beschränkt. Bandenmäßig organisierte Steuerdelikte verursachtenmassive Steuerausfälle und führten zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungenzulasten ehrlicher Unternehmen. Daher sprechen sich die Länder dafür aus, denbesonders schweren Fall der bandenmäßig begangenen Steuerhinterziehung auf alleSteuerarten auszuweiten.

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugestellt.Gesetzliche Vorgaben, wie und wann diese darauf reagieren muss, existierennicht.

Bundesrat, PM vom 30.01.2026

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