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Finanzkontrolle Schwarzarbeit: Leitet mehr Verfahren ein
Die Zahl der von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 20/6361) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 20/5952) hervorgeht, betrug die Zahl der eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren im Jahr 2022 47.928. 2021 waren noch 33.458 Verfahren eingeleitet worden und 2020 26.880.
Die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung habe auch in den letzten Jahren durch umfangreiche Prüfungs- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und der Staatseinnahmen beigetragen, schreibt die Bundesregierung in der Antwort. So seien auch faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen ermöglicht worden.
Deutscher Bundestag, PM vom 26.04.2023