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Finanzkonten: Automatischer Informationsaustausch umfasst Übermittlung umfangreicher persönlicher Daten

21.09.2020

Im Rahmen des automatischen Austauschs von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen werden umfangreiche persönliche Daten übermittelt. Dazu gehören nach Angaben der Bundesregierung in einer Antwort (BT-Drs. 19/22077) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 19/21720) unter anderem Namensdaten, Adressdaten, Geburtsdaten, die Steueridentifikationsnummer sowie Angaben zu Zinsen, Dividenden und Veräußerungserlösen.

Wie weiter erläutert wird, handelt es sich bei dem Common Transmission System (CTS) um eine Infrastruktur, die dem weltweiten Finanzkonteninformationsaustausch zugrunde liege. CTS erlaube derzeit über 100 Jurisdiktionen, Informationen im Rahmen des Finanzkonteninformationsaustauschs auszutauschen. CTS sei eigens mit dem Ziel entwickelt worden, eine den datenschutzrechtlichen Vorgaben entsprechende sichere Kommunikation zwischen den teilnehmenden Steuerverwaltungen zu ermöglichen. "Zu diesem Zweck besteht die Anforderung an das CTS, dass es jederzeit den höchsten Standards in Sachen Informationssicherheit entsprechen muss, unabhängig von der Art der Informationen, die über das CTS übermittelt werden", erläutert die Bundesregierung.

Deutscher Bundestag, PM vom 17.09.2020

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