Finanzgericht Düsseldorf: Ist nun auch bei Instagram
Virtuelle Automatensteuer: Rechtmäßigkeit nicht ernstlich zweifelhaft
Finanzgericht Niedersachsen: Erstmals wieder leichter Anstieg der Verfahrenseingänge und kontinuierlicher Abbau von Altverfahren
Die Präsidentin des Niedersächsischen Finanzgerichts (FG) Petra Hager hat die Geschäftszahlen für das Kalenderjahr 2024 vorgelegt.
Erstmals seit mehreren Jahren ist danach die Anzahl der beim FG eingegangenen Verfahren (Klagen, Verfahren zur Gewährung von vorläufigem Rechtschutz, Kostensachen) wieder leicht angestiegen. Gegenüber 3.130 Neueingängen im Jahr 2023 (Klagen, Verfahren zur Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz und sonstige Verfahren) sind im Jahr 2024 insgesamt 3.186 neue Verfahren eingegangen.
Die Anzahl der Erledigungen ist gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen, liegt mit 3.230 Verfahren aber wie bereits in den Vorjahren über den Neueingängen, sodass der Bestand an unerledigten Verfahren zum 31.12. von 2.272 anhängigen Verfahren Ende 2023 auf 2.142 Verfahren zum 31.12.2024 gesunken ist. "Der Altbestand konnte damit in den vergangenen fünf Jahren von über 3.000 Verfahren um etwa ein Drittel abgebaut werden", so Präsidentin Hager. Insgesamt waren zum 31.12.2024 noch 209 Verfahren anhängig, die älter als zwei Jahre waren (266 im Vorjahr).
Die durchschnittliche Verfahrensdauer ist in 2024 mit 10,9 Monaten nahezu gleichgeblieben (Vorjahr 10,5 Monate), wobei die durchschnittliche Verfahrensdauer der durch Urteil/Gerichtsbescheid erledigten Verfahren, die nicht zur Abweisung als unzulässig geführt haben, bei 17,5 Monaten liegt. Im Bereich des vorläufigen Rechtsschutzes ist die Verfahrensdauer im Vergleich zum Vorjahr auf 3,5 Monate gesunken. In den durch Beschluss erledigten Fällen, die nicht zu einer Abweisung als unzulässig geführt haben, liegt die Verfahrensdauer bei durchschnittlich 5,3 Monaten (Vorjahr fünf Monate).
Finanzgericht Niedersachsen, PM vom 12.02.2025