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Finanzbehörde Hamburg: Gewerbesteuer wurde digitalisiert

08.01.2025

Der Weg von der Abgabe der Steuererklärung bis zum Erhalt des Steuerbescheides ist ab sofort vollständig digital möglich. Das teilt die Finanzbehörde Hamburg mit.

Nachdem es bei der Einkommensteuer bereits seit längerer Zeit möglich ist, Steuerbescheide digital über ELSTER zu empfangen, könnten ab sofort auch Gewerbesteuermessbescheide, die Bescheide über die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages, über die Feststellung des Gewerbeverlustes sowie die Gewerbesteuerbescheide vollständig digital in ELSTER zugestellt werden. Damit könnten sowohl die Unternehmen als auch die Angehörigen der steuerberatenden Berufe diese Bescheide elektronisch erhalten, wodurch eine medienbruchfreie Weiterverarbeitung ermöglicht werde.

Die Einwilligung für die elektronische Bekanntgabe sei dabei unbedingt erforderlich, erläutert die Finanzbehörde. In Zerlegungsfällen müsse dafür zusätzlich zur Steuererklärung die "Anlage Bekanntgabe" ausgefüllt werden, damit allen anderen an der Zerlegung beteiligten Kommunen die für die elektronische Bekanntgabe notwendigen Daten übermittelt werden können. Ansonsten könnten die beteiligten Kommunen nur dann elektronische Steuerbescheide versenden, wenn bei ihnen selber eine eigene Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe hinterlegt wurde.

Und es gehe noch weiter, so Finanzsenator Andreas Dressel. Hamburg erstelle– anders als die Flächenländer – auch die Gewerbesteuerbescheide durch die Finanzämter. Im Rahmen des OZG sei ein verbindlicher, einheitlicher maschinenlesbarer Teil für den Steuerbescheid entwickelt worden, der zukünftig ebenfalls mit dem digitalen Steuerbescheid mitgeliefert werden soll. Das werde eine große Erleichterung insbesondere für Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten bedeuten, da dieser Datensatz überall denselben Aufbau habe und damit direkt maschinell weiterverarbeitet werden könne. "Die Finanzbehörde Hamburg und Kolleginnen und Kollegen aus dem ganzen Bundesgebiet arbeiten mit Hochdruck daran, auch diese Ergänzung zum elektronischen Steuerbescheid zeitnah liefern zu können."

Finanzbehörde Hamburg, PM vom 06.01.2025

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