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Finanzämter in Nordrhein-Westfalen: Wahren Weihnachtsfrieden
In der Zeit vom 17. bis 31.12.2020 leiten die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich keine belastenden Maßnahmen ein. Hierzu hat Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU) die Mitarbeiter der Finanzämter angewiesen.
Die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung werde während dieses so genannten Weihnachtsfriedens keine Betriebsprüfungen einleiten und ebenfalls keine Prüfungsberichte versenden. Auf Vollstreckungsmaßnahmen werde grundsätzlich verzichtet, so Lienenkämper. Ausnahmen gölten nur, wenn schnelles Handeln der Finanzverwaltung angezeigt sei, zum Beispiel, um wegen drohender Verjährung Steuerausfällen zuvorzukommen.
"Diese gute Tradition setzen wir erst recht zu Zeiten der Corona-Pandemie fort", sagte Lienenkämper. Die Bürger sollen, gerade in Anbetracht der uns alle besonders fordernden Belastungen, eine möglichst ruhige Weihnachtszeit verbringen können.
Mahnungen würden demgegenüber durchgehend verschickt. Gleiches gilt für Steuerbescheide. So könnten auch Steuererstattungen schnellstmöglich erfolgen.
Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, PM vom 13.12.2020