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Finanzämter in Nordrhein-Westfalen: Wahren Weihnachtsfrieden

14.12.2021

In den abschließenden 14 Tagen des Jahres leiten die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen keine belastenden Maßnahmen ein. In der Zeit vom 17. bis zum 31.12.2021 verzichten sie auf Vollstreckungsmaßnahmen und die Einleitung von Betriebsprüfungen. Eine entsprechende Anweisung hat Nordrhein-Westfalens Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU) wie schon in den vergangenen Jahren den Mitarbeitern der Ämter gegeben.

"Die Wahrung des Weihnachtsfriedens ist gelebte und geschätzte Tradition in der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung", betonte Lienenkämper. Der Frieden in der festlichen Zeit festige das gute Verhältnis zwischen den Bürgern und der Verwaltung zusätzlich, sagte der Minister.

Die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung werde in diesen letzten 14 Tagen des Jahres 2021 auch keine Prüfungsberichte an die Bürger und die Angehörigen der steuerberatenden Berufe versenden. Auf Vollstreckungsmaßnahmen werde grundsätzlich verzichtet. Handeln würden die Ämter nur, wenn ein schnelles Eingreifen der Finanzverwaltung erforderlich ist – beispielsweise, um einer drohenden Verjährung von Steuerausfällen entgegenzuwirken.

Lienenkämper hebt hervor, dass ihm das Aufrechterhalten dieser Tradition insbesondere in der für alle Menschen im Land belastenden Zeit der Corona-Pandemie wichtig ist. "Alle Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen sollen zum Jahreswechsel möglichst Ruhe finden. Auch aus diesem Grund ist mir der Weihnachtsfrieden ein besonderes Anliegen", sagte er.

Mahnungen würden durchgehend verschickt. Gleiches gelte für Steuerbescheide. So könnten auch Steuererstattungen schnellstmöglich erfolgen.

Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, PM vom 12.12.2021

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