Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Festgesetzte Erbschaft- und Schenkungste...

Festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer: In 2023 um fast vier Prozent gestiegen

17.07.2024

Im Jahr 2023 haben die Finanzverwaltungen in Deutschland Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 121,5 Milliarden Euro veranlagt. Das steuerlich berücksichtigte geerbte und geschenkte Vermögen stieg damit 2023 gegenüber dem Vorjahr um 19,8 Prozent auf einen neuen Höchstwert, nachdem es 2022 um 14 Prozent gesunken war. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, erhöhte sich die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer um 3,9 Prozent auf 11,8 Milliarden Euro. Dabei entfielen auf die Erbschaftsteuer 7,7 Milliarden Euro (-4,5 Prozent) und auf die Schenkungsteuer 4,1 Milliarden Euro (+24,9 Prozent).

Die im Vorjahresvergleich höheren Festsetzungen der Erbschaft- und Schenkungsteuer beruhen insbesondere auf einem Anstieg des übertragenen Betriebsvermögens auf 29,8 Milliarden Euro (+81,3 Prozent). Darunter erhöhte sich das übertragene Betriebsvermögen im Wert von über 26 Millionen Euro (so genannte Großerwerbe) von 4,8 Milliarden Euro im Jahr 2022 auf 17,1 Milliarden Euro im Jahr 2023 und damit auf das Dreieinhalbfache des Vorjahrs (+257,3 Prozent). Nachdem 2022 deutlich weniger Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro als 2021 übertragen worden war, stieg dieses 2023 wieder an, erreichte aber nicht ganz das Niveau von 2021.

Des Weiteren wurden 2023 Anteile an Kapitalgesellschaften in Höhe von 10,3 Milliarden Euro (+19,5 Prozent) und Grundvermögen (unbebaute und bebaute Grundstücke) von 45,6 Milliarden Euro (+18,2 Prozent) veranlagt. Das restliche übrige Vermögen (zum Beispiel Bankguthaben, Wertpapiere, Anteile und Genussscheine) stieg im Vergleich zum Vorjahr auf 37,2 Milliarden Euro (+7,6 Prozent). Das übertragene land- und forstwirtschaftliche Vermögen von 1,5 Milliarden Euro blieb im Vorjahresvergleich unverändert.

Aus der Gesamtsumme des übertragenen Vermögens von 124,4 Milliarden Euro ergibt sich nach Berücksichtigung von Nachlassverbindlichkeiten und sonstigem Erwerb (Erwerb durch Vermächtnisse, Verträge zugunsten Dritter, geltend gemachte Pflichtteilansprüche und so weiter) das steuerlich berücksichtigte Vermögen von 121,5 Milliarden Euro.

Im Jahr 2023 wurden Vermögensübertragungen durch Schenkungen in Höhe von 60,3 Milliarden Euro veranlagt. Das waren 44,7 Prozent mehr als im Vorjahr. Der Anstieg im Vorjahresvergleich beruht vor allem auf dem übertragenen geschenkten Betriebsvermögen von 24,8 Milliarden Euro, das sich damit gegenüber dem Vorjahr verdoppelt (+100,7 Prozent). Darunter hat sich das übertragene geschenkte Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro (Großerwerbe) im Vergleich zum Vorjahr auf 15,7 Milliarden Euro fast vervierfacht (+273,3 Prozent). Darüber hinaus wurde im Jahr 2023 geschenktes Grundvermögen in Höhe von 19,3 Milliarden Euro und damit 29,6 Prozent mehr als im Vorjahr festgesetzt. Das veranlagte übrige Vermögen stieg bei Schenkungen auf 15,3 Milliarden Euro (+13 Prozent).

Das steuerlich berücksichtigte Vermögen durch Erbschaften und Vermächtnisse nahm 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 2,4 Prozent auf 61,2 Milliarden Euro zu. Hier wurden insbesondere 32,1 Milliarden Euro übriges Vermögen (+8,6 Prozent) und 26,4 Milliarden Euro Grundvermögen (+11,1 Prozent) übertragen. Das veranlagte geerbte Betriebsvermögen wuchs im Vergleich zum Vorjahr um 22,3 Prozent auf fünf Milliarden Euro. Darunter stieg das übertragene geerbte Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro (Großerwerbe) von 0,6 Milliarden Euro im Jahr 2022 auf 1,4 Milliarden Euro in 2023.

Statistisches Bundesamt, PM vom 16.07.2024

Mit Freunden teilen