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FDP: Steuererleichterungen in Corona-Krise

01.03.2021

Die FDP-Fraktion fordert in einem Antrag (BT-Drs. 19/26882), dass für Kinderkrankengeld und für andere Lohnersatzleistungen, die durch die Corona-Krise begründet sind, der so genannte Progressionsvorbehalt und die damit einhergehende Abgabepflicht einer Steuererklärung entfallen sollen. Die Abgeordneten argumentieren, die enorm hohe Zahl zusätzlicher Steuererklärungen, insbesondere wegen des Kurzarbeitergelds, könne die Finanzverwaltung überfordern. Das Verhältnis von Aufwand und Ertrag erscheine fraglich.

Bisher bestehe die Pflicht der Arbeitnehmer, bei denen steuerpflichtige Lohnersatzleistungen zum Einsatz kommen, im folgenden Jahr eine Steuererklärung einzureichen, sobald die Lohnersatzleistungen zusammen 410 Euro pro Veranlagungszeitraum übersteigen, so die Antragsteller. Der Verzicht des Fiskus auf die Berücksichtigung sämtlicher Einkünfte bei der Bildung des Steuersatzes führe zu einer Entlastung bei den Steuerpflichtigen, die konjunkturpolitisch und zur Krisenbewältigung wünschenswert sei.

Deutscher Bundestag, PM vom 25.02.2021

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