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FATCA: Start der Datenübermittlung für den Meldezeitraum 2023

05.04.2024

Ab 01.05.2024 steht die Produktionsumgebung zur Übermittlung der FATCA-Daten für den Meldezeitraum 2023 zur Verfügung. Wie das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mitteilt, gilt dies sowohl für den Versand über die Massendatenschnittstelle ELMA als auch für die Übermittlung über das BZStOnline-Portal (BOP).

Die Daten für den Meldezeitraum 2023 seien bis zum 31.07.2024 vollständig an das BZSt zu übermitteln.

Hintergrund: Deutschland und die USA tauschen gegenseitig Daten über Finanzkonten aus. Dazu wurde das FATCA-Abkommen geschlossen. Das BZSt sendet die von deutschen Finanzinstituten gemeldeten Daten an die Bundesteuerbehörde der Vereinigten Staaten (IRS) und erhält die von US-amerikanischen Finanzinstituten gemeldeten Daten vom IRS.

Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 03.04.2024

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