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Familien: Sollen steuerlich entlastet werden

04.08.2020

Das Bundeskabinett hat am 29.07.2020 den Entwurf für ein Zweites Familienentlastungsgesetz beschlossen. Wie das Bundesfinanzministerium (BMF) mitteilt, wird zur steuerlichen Entlastung und Förderung der Familien das Kindergeld pro Kind ab 01.01.2021 um 15 Euro pro Monat erhöht. Ebenso würden die steuerlichen Kinderfreibeträge erhöht.

Zum 01.01.2021 betrage das Kindergeld damit für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250 Euro. Die steuerlichen Kinderfreibeträge würden von 7.812 Euro auf 8.388 Euro erhöht. Kindergeld und Kinderfreibeträge stellten sicher, so das BMF, dass ein Einkommensbetrag in Höhe des sächlichen Existenzminimums einschließlich der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung der Kinder nicht besteuert werden.

Der steuerliche Grundfreibetrag werde von 9.408 Euro auf 9.696 Euro im Jahr 2021 und auf 9.984 Euro im Jahr 2022 angehoben, um die Freistellung des Existenzminimums sicherzustellen. Im Vorgriff auf die Ergebnisse des für den Herbst 2020 vorgesehenen Existenzminimumberichts werde der in den Einkommensteuertarif integrierte Grundfreibetrag in den Jahren 2021 und 2022 angehoben. Zum weiteren Abbau der kalten Progression würden zudem die übrigen Tarifeckwerte für die Jahre 2021 und 2022 auf Basis der voraussichtlichen Ergebnisse des ebenfalls für den Herbst 2020 erwarteten Steuerprogressionsberichts nach rechts verschoben.

Der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen wird laut BMF  im Einklang mit der Anhebung des Grundfreibetrags ab 2021 in gleicher Weise angehoben (von 9.408 Euro auf 9.696 Euro im Jahr 2021 und auf 9.984 Euro im Jahr 2022).

Darüber hinaus würden auf Basis der bisherigen Praxiserfahrungen Aktualisierungen zum automatisierten Kirchensteuereinbehalt bei Kapitalerträgen vorgenommen.

Bundesfinanzministerium, PM vom 29.07.2020

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