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Ex-Jugendtrainer: Verurteilung wegen Sexual- und Körperverletzungstaten teilweise aufgehoben

16.02.2024

Wegen eines Verfahrensfehlers hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein gegen einen früheren Jugendfußballtrainer ergangenes Urteil des Landgerichts (LG) Frankfurt am Main teilweise aufgehoben.

Das LG hatte den Angeklagten wegen schwerer Vergewaltigung, sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen sowie weiterer Sexual- und Körperverletzungsdelikte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren und neun Monaten verurteilt und seine anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet.

Den Feststellungen zufolge veranlasste der über viele Jahre als Jugendfußballtrainer tätige Angeklagte Kinder und Jugendliche mittels eines vorgespiegelten Bedrohungsszenarios dazu, sexuelle Handlungen an ihm vorzunehmen. Teilweise sedierte er sie heimlich mit Schlafmitteln in Getränken oder Schokolade und missbrauchte sie anschließend sexuell.

Die Revision des Angeklagten, der mit einer Verfahrensrüge beanstandet hat, an einem Hauptverhandlungstag sei die Öffentlichkeit nach der Vernehmung eines Geschädigten und vor der erneuten Vernehmung eines medizinischen Sachverständigen nicht wiederhergestellt worden, führte zur Aufhebung seiner Verurteilung in sieben Fällen, der Gesamtstrafe, der Anordnung der Sicherungsverwahrung und der Einziehungsentscheidung.

Die Verurteilung in weiteren 62 Fällen sowie die hierfür zugemessenen Einzelstrafen hat der BGH bestätigt, weil insoweit ein abtrennbarer Teil des Urteils betroffen sei, auf den sich der Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit nicht auswirke. Insoweit blieb auch die ausgeführte Sachrüge der Revision ohne Erfolg.

Über die sieben aufgehobenen Fälle, die Gesamtstrafe sowie eine mögliche Anordnung der Sicherungsverwahrung und die Einziehungsentscheidung muss nunmehr eine andere Jugendschutzkammer des LG neu verhandeln und entscheiden.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.02.2024, 2 StR 404/23

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