Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Europäische digitale Identität: Einfache...

Europäische digitale Identität: Einfacher Online-Zugang zu wichtigen Diensten

13.03.2023

Verbesserte Regeln für die europäische digitale Identität (eID) sollen den Menschen helfen, öffentliche Dienste online zu nutzen und Transaktionen in der gesamten EU sicher durchzuführen. Dies meldet das Europäische Parlament.

Seit dem Beginn der COVID-19-Pandemie würden immer mehr öffentliche und private Dienstleistungen digital erbracht. Dies erfordere sichere und zuverlässige digitale Identifikationssysteme, erläutert das Parlament. Es kündigte an, auf seiner Plenartagung Mitte März 2023 seinen Standpunkt zur vorgeschlagenen Aktualisierung des Rahmens für die europäische digitale Identität festzulegen.

Die eID ermögliche die gegenseitige Anerkennung nationaler elektronischer Identifizierungssysteme über Grenzen hinweg. Sie ermögliche es europäischen Bürgern, sich online zu identifizieren und zu authentifizieren, ohne auf kommerzielle Anbieter zurückgreifen zu müssen. Sie ermögliche den Zugang zu Online-Diensten in anderen EU-Mitgliedstaaten mithilfe des nationalen elektronischen Personalausweises.

Mit der eID kann man laut EU-Parlament verschiedene Dinge erledigen, darunter:

  • öffentliche Dienstleistungen in Anspruch nehmen, zum Beispiel die Beantragung von Geburtsurkunden und ärztlichen Bescheinigungen oder die Meldung einer Adressänderung,

  • ein Bankkonto eröffnen,

  • eine Steuererklärung abgeben,

  • eine Bewerbung an einer Universität einreichen,

  • ein ärztliches Rezept speichern, das überall in Europa verwendet werden kann,

  • sein Alter nachweisen,

  • ein Auto mit einem digitalen Führerschein anmieten oder

  • in ein Hotel einchecken.

Mit der Verordnung über elektronische Identifizierung, Authentifizierung und Vertrauensdienste (eIDAS) von 2014 seien die EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet worden, nationale Systeme für die elektronische Identifizierung einzurichten, die bestimmte technische und Sicherheitsstandards erfüllen. Diese nationalen Systeme würden dann miteinander verbunden, sodass die Bürger ihren nationalen elektronischen Personalausweis für den Zugang zu Online-Diensten in anderen EU-Ländern verwenden können.

2021 habe die EU-Kommission einen Vorschlag vorgelegt, der auf dem eIDAS-Rahmen aufbaut und darauf abziele, dass bis 2030 mindestens 80 Prozent der Bürger eine digitale Identität für den Zugang zu wichtigen öffentlichen Diensten über die EU-Grenzen hinweg nutzen können.

In dem Bericht über die vorgeschlagene Aktualisierung, der vom Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie angenommen wurde, werde betont, wie wichtig es sei, dass die nationalen Systeme miteinander funktionieren, einfach zu bedienen sind und die Bürger die Kontrolle über ihre persönlichen Daten haben.

Europäisches Parlament, PM vom 09.03.2023

Mit Freunden teilen