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EU will Wettbewerbsfähigkeit stärken: Steuerberaterverband sieht Stolperfallen
Mit dem EU-Rechtsrahmen für Unternehmen und dem EuropäischenInnovationsgesetz möchte die EU-Kommission Wachstum und Innovation fördern. DerDeutsche Steuerberaterverband (DStV) begrüßt das Ziel, weist jedoch aufbestehende Stolpersteine hin und schlägt Verbesserungen vor.
Auch der Verband meint, dass der europäische Standort fürUnternehmen attraktiver werden muss. Allerdings sieht er das Vorhaben, fürausgewählte Unternehmen einen EU-Rechtsrahmen in Form des so genannten28-Regimes zu gestalten, nicht als geeignetes Instrument an.
Mittels des 28. Regimes sollen bestimmte "innovative"Unternehmen, etwa Start-Ups und Scale-Ups im Digitalbereich, statt einerGesellschaft nach bestehendem nationalem Recht eine EU-Gesellschaft gründenkönnen, erläutert der DStV. Eine solche EU-Gesellschaft solle harmonisierte,vereinfachte EU-Bestimmungen im Gesellschafts-, Arbeits-, Steuer- undInsolvenzrecht nutzen können. Damit entstünde neben der nationalen einezusätzliche europäische Parallel-Gesetzgebung für Unternehmen. Der DStVbefürchtet eine Rechtszersplitterung, sollte das Vorhaben umgesetzt werden.
Die Schaffung einer solchen weiteren Rechtsform würdezusätzlichen Aufwand für Berater, Rechtsanwender und Finanzverwaltungenbedeuten. Diese müssten künftig neben nationalen Bestimmungen für bestimmteUnternehmen zusätzlich auch europäische anwenden. Ebenso sieht der DStV dieGefahr eines ungleichen Wettbewerbs zwischen Unternehmen, die nationalenRegelungen unterliegen, und solchen, die von den rechtlichen Vorteilen des 28.Regimes profitieren könnten. Er plädiert daher für eine weitere Harmonisierungdes bestehenden Handels- und Gesellschaftsrechts zugunsten aller Unternehmen inEuropa.
Das geplante Europäische Innovationsgesetz bewertet derVerband grundsätzlich positiv. Er meint aber, die vorgesehenen Vereinfachungendes EU-Rechts dürften nicht allein Start-ups, Scale-ups und als "innovativ"eingestuften Unternehmen zugutekommen. Andernfalls drohe auch hier eineWettbewerbsverzerrung gegenüber anderen Marktteilnehmern.
Viele Unternehmen würden die Bedeutung, den Schutz und diewirtschaftliche Nutzung ihrer Rechte des geistigen Eigentums (engl.Intellectual Property, IP) bislang nicht ausreichend erkennen. Der DStV sprichtsich deshalb dafür aus, Unternehmen mit einem IP-intensiven Geschäftsmodell dieMöglichkeit zu geben, ihre geistigen Eigentumsrechte im Jahresabschlusstransparenter darzustellen. Dadurch würden immaterielle Werte sichtbarer,Investoren besser informiert und die Attraktivität für Venture-Capital-Geber undBusiness Angels steige. Als Voraussetzung dafür sieht der DStV einepraktikable, EU-weit anerkannte Bewertungsmethodik, die bestehendeinternationale Rechnungslegungsstandards, wie den International FinancialReporting Standard (IFRS), sinnvoll ergänzt und verbesserte Strukturen schafft.
Darüber hinaus befürwortet der DStV die Einführung einesInnovationsstresstests, mit dem die Auswirkungen künftiger Rechtsvorschriftenauf Innovationen bewertet werden sollen. Ein solcher Ansatz kann aus seinerSicht jedoch nur dann Wirkung entfalten, wenn er eng mit Maßnahmen zumBürokratieabbau und zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren verknüpftwird.
Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 27.10.2025