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EU-weite Durchsetzung von Verbraucherschutzvorschriften: Neue Aufgabe für das Bundesamt für Justiz

08.07.2020

Am 30.06.2020 ist das EU-Verbraucherschutzdurchführungsgesetz in Kraft getreten. Damit erhält das Bundesamt für Justiz (BfJ) weitreichende Befugnisse zur grenzüberschreitenden Durchsetzung von EU-Verbraucherschutzvorschriften.
Das Gesetz dient der Durchführung der so genannten CPC-Verordnung der EU, die auf eine effektive Zusammenarbeit der Verbraucherschutzbehörden in den EU-Mitgliedstaaten sowie der EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen abzielt. Dabei geht es darum, Verstöße gegen verbraucherschützende Regelungen abzustellen. Im BfJ steht einer eigens hierfür eingerichteten Prüfgruppe ein breites Spektrum an Ermittlungs- und Durchsetzungsbefugnissen zur Verfügung.
"Waren und Dienstleistungen werden immer häufiger über Grenzen hinweg gehandelt. Vor allem Bestellungen über das Internet haben erheblich an Bedeutung gewonnen", kommentierte BfJ-Präsident Heinz-Josef Friehe. Deshalb sei es wichtig, das Vertrauen der Verbraucher in den Binnenmarkt weiter zu stärken. Grenzüberschreitende Vertragsabschlüsse müssten durch eine noch schnellere und noch konsequentere Durchsetzung der Verbraucherschutzvorschriften geschützt werden. Wettbewerbsverzerrungen zulasten gesetzestreuer Unternehmen seien effektiv zu unterbinden.
In die Zuständigkeit des BfJ fallen beispielsweise Verstöße gegen Rechtsakte, die Unternehmern Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen und mit Blick auf eine alternative Streitbeilegung auferlegen, unlautere und irreführende Geschäftspraktiken verbieten oder die Unwirksamkeit missbräuchlicher Vertragsklauseln regeln. Bei einem Verstoß oder einem dahin gehenden Verdacht werden Auskunfts- oder Durchsetzungsersuchen mithilfe einer EU-Datenbank in beide Richtungen gestellt: Das BfJ wird auf Ersuchen seiner Partnerbehörden aus den anderen EU- oder EWR-Staaten tätig oder ersucht auch umgekehrt diese Behörden darum, die Rechte deutscher Verbraucher zu schützen.
Beispielsweise kann es bestimmte Organisationen, etwa eine Verbraucherzentrale, beauftragen, Verbraucherrechte im Wege einer Unterlassungsklage durchzusetzen. Das BfJ kann aber auch die Kooperation mit betroffenen Unternehmen suchen und mit ihnen über Zusagen verhandeln, wie ein Verstoß gegen Verbraucherrechte behoben werden könnte. Außerdem wird es über die bereits bestehenden Sanktionsmöglichkeiten hinausgehende, hohe Bußgelder verhängen können, sobald entsprechende gesetzliche Tatbestände im deutschen Recht eingeführt werden.
Neben der Bearbeitung von Einzelfällen, die auch ein- und ausgehende Warnmeldungen umfassen, beteiligt sich das BfJ auf der Grundlage der CPC-Verordnung außerdem an so genannten Sweeps. Das sind stichprobenartige Überprüfungen, ob Angebote, die Unternehmen ihren Kunden machen, den gesetzlich vorgegebener Kriterien genügen. Darüber hinaus ist die Beteiligung des BfJ an koordinierten Aktionen mehrerer Verbraucherschutzbehörden der EU- und EWR-Staaten möglich.
Bundesamt für Justiz, PM vom 06.07.2020

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