Waldorf- oder Regelschule: Hauptbezugsperson darf entscheiden
Anerkanntes Merkzeichen "H": Darf nicht allein wegen Volljährigkeit entzogen werden
EU-Verbandsklagen: Beschlossen
Der Rat der Europäischen Union hat am 30.06.2020 die vorläufige Einigung mit dem Parlament auf neue Regeln für kollektive Rechtsbehelfe bestätigt. Danach kann künftig eine qualifizierte Einrichtung, etwa eine Verbraucherorganisation, im Namen einer Gruppe von Verbrauchern, die durch illegale Geschäftspraktiken Schaden erlitten haben, einen Rechtsbehelf einlegen, zum Beispiel, um eine Entschädigung, einen Ersatz oder eine Reparatur zu erwirken. In einigen Mitgliedstaaten können Verbraucher bereits Verbandsklagen vor Gericht erheben. Von nun an wird es diese Möglichkeit in allen EU-Ländern geben.
Wie die Kommission mitteilt, verfügt das europäische Modell über stabile Schutzmechanismen und unterscheide sich deutlich von den Sammelklagen in den Vereinigten Staaten. Verbandsklagen könnten nicht von Anwaltskanzleien angestrengt werden, sondern nur von Einrichtungen wie Verbraucherorganisationen, die keinen Erwerbszweck verfolgen und strenge Zulassungskriterien erfüllen, die von einer Behörde überwacht würden. Das neue System werde dafür sorgen, dass die europäischen Verbraucher ihre Rechte uneingeschränkt wahrnehmen können, und zugleich dem Risiko missbräuchlicher oder unbegründeter Klagen entgegenwirken.
Europäische Kommission, PM vom 30.06.2020