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Deutscher Steuerberaterverband zufrieden: EU-Kommission vereinfacht Berichtspflichten
EU-Steuerpolitik: Berichtsentwurf fordert digitales, einfacheres und wettbewerbsfähigeres Steuerrecht
In einem Initiativberichtsentwurf fordert der Berichterstatter im Ausschuss für Wirtschaft und Währung des EU-Parlaments (ECON) eine konsequente Ausrichtung der EU-Steuerpolitik auf Vereinfachung, Digitalisierung und verstärkte Zusammenarbeit zur Schaffung eines wettbewerbsfähigeren Steuerumfelds in Europa. Dies meldet der Deutsche Steuerberaterverband (DStV).
Die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas sei eines der wichtigsten Ziele dieser Legislaturperiode. Bürokratieabbau, Vereinfachung und Digitalisierung stünden in Brüssel ganz oben auf der politischen Agenda. Auch der für Steuern zuständige EU-Kommissar Wopke Hoekstra betone, dass der Abbau steuerlicher Komplexität ein wichtiges Vorhaben sei. Der zypriotische Berichterstatter des ECON, Michalis Hadjipantela von der Europäischen Volkspartei (EVP), leiste nun mit seinem Initiativbericht einen Beitrag zur geplanten Initiative zur Vereinfachung des EU-Steuerrechts.
Ein zentrales Anliegen sei dabei, den Verwaltungsaufwand zu verringern und steuerliche Maßnahmen besser auf die wirtschaftspolitischen Ziele der Union auszurichten. Gleichzeitig werde das Potenzial der Digitalisierung betont, insbesondere durch den Einsatz künstlicher Intelligenz. Diese könne administrative Komplexität und die Befolgungskosten insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen deutlich reduzieren und die Steuerverwaltung in Richtung mehr Effizienz und Nutzerfreundlichkeit weiterentwickeln.
Die Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (EU 2011/16 DAC) werde als Instrument im Kampf gegen Steuerhinterziehung und für mehr Transparenz in der EU gewürdigt. Gleichzeitig weise der Berichterstatter auf den hohen Verwaltungsaufwand und die zunehmende Komplexität hin, insbesondere im Zusammenhang mit DAC6. In der Praxis sei DAC6 mit erheblichem Interpretationsaufwand verbunden, da unklare Rechtsbegriffe, unterschiedliche nationale Auslegungen und umfangreiche Meldepflichten eine hohe rechtliche und organisatorische Belastung mit sich bringen. Der DStV habe im Rahmen der Evaluierung bereits auf das unverhältnismäßige Verhältnis von Aufwand und Nutzen bei der Anzeigepflicht für Intermediäre und Finanzverwaltungen bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen hingewiesen. Der Verband begrüßt daher die kritische Einordnung durch den Abgeordneten.
Der Berichterstatter spreche sich auch für den gezielten Abbau steuerlicher Hindernisse im Binnenmarkt aus. Er greife damit eine zentrale Empfehlung des Berichts des ehemaligen italienischen Ministerpräsidenten Mario Draghi auf.
Das EU-Parlament werde den Fortgang der Initiative zur Vereinfachung des EU-Steuerrechts begleiten. Der Initiativberichtsentwurf setze hierfür erste inhaltliche Leitplanken. Der ECON will laut DStV im Juli darüber abstimmen. Die Abstimmung im Plenum sei für September vorgesehen.
Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 14.04.2025